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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Kostenlose Schuldnerberatung künftig auch für Erwerbstätige und Menschen im Arbeitslosengeld-I-Bezug

19.01.2012

Erwerbstätige Bremerinnen und Bremer mit geringem Einkommen oder im Arbeitslosengeld-I-Bezug sollen künftig nicht mehr von der Möglichkeit einer kostenlosen Schuldnerberatung ausgeschlossen sein. Das hat die städtische Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am Donnerstag (19. Januar 2012) beschlossen. Der Entscheidung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass einkommensschwache Erwerbstätige mit hohen Schulden in der Regel die Mittel für eine kostenpflichtige Schuldnerberatung nicht selbst aufbringen können.

„Ohne diese staatliche Hilfe würde für die Betroffenen kaum die Möglichkeit bestehen, die Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. „Es ist gut, dass wir diese Lücke jetzt schließen. Für Hunderte von Bremerinnen und Bremern eröffnet sich damit die Perspektive auf einen schuldenfreien Neuanfang. Das bedeutet eine enorme Verbesserung der Lebensqualität. Sie können nachts wieder ruhig schlafen – ohne dauernde Angst vor dem Gerichtsvollzieher.“

Mit der Neuregelung greift die Stadtgemeinde Bremen eine mehrjährige Praxis wieder auf, die sie nach einem Urteil des Bundessozialgerichts im Oktober 2010 einstellen musste: Mit Urteil vom 13. Juli 2010 hatten die Richter entschieden, dass weder das Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) noch Bundessozialhilfegesetz die Kostenübernahme für diesen Personenkreis nicht zulässt. Die Stadtgemeinde Bremen will die Kosten nun als freiwillige kommunale Leistung tragen und damit einen Beitrag leisten, Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Das ist auch mit der Erwartung verbunden, dass durch diese vorbeugende Hilfe soziale Transferleistungen vermieden und so die öffentlichen Kassen letztlich entlastet werden.

Insgesamt fallen für diese freiwillige kommunale Leistung im Jahr rund 300.000 Euro an. Dieser Kostenschätzung liegen Erfahrungswerte zugrunde: Bis zur Einstellung der Kostenübernahme im Oktober 2010 haben im Schnitt jährlich rund 470 Erwerbstätige oder Menschen im Arbeitslosengeld-I-Bezug die Schuldnerberatung in Anspruch genommen. Das waren 26 Prozent aller 1800 Beratungsfälle im Jahr.

Die Regelung soll nach dem Wunsch der Deputierten so schnell wie möglich umgesetzt werden. Dazu wird die Stadt die Leistung zunächst unter den möglichen Trägern ausschreiben. Im konkreten Hilfefall soll die Schuldnerberatung dann prüfen, ob die Hilfesuchenden bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten. Wie hoch die Einkommensgrenze liegt, hat die Deputation noch offen gelassen. Möglich ist eine Anlehnung an die Pfändungsfreigrenze von derzeit 1029 Euro für eine allein lebende Person. Von Hilfesuchenden, die über dieser Grenze liegen, soll ein Eigenanteil verlangt werden.