Versorgungslage in Bremen besser als im Bundesdurchschnitt
01.10.2025In der gestrigen Sitzung (30. September 2025) der Deputation für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz wurde der erste Jahresbericht zur Versorgungssituation mit Schwangerschaftsabbrüchen im Land Bremen vorgelegt. Auf Basis des Berichts soll die Versorgungslage beurteilt und eine drohende Unterversorgung erkannt werden, um im Bedarfsfall konkrete Maßnahmen zur Verbesserung vorzuschlagen.
Der Bericht zeigt für das Jahr 2024, dass das Versorgungsangebot in Bremen im Vergleich zu anderen Bundesländern höher ist. Bremen bietet als kleines Bundesland gute Voraussetzungen für die Erreichbarkeit von Stellen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Auch mit Blick auf die Verfügbarkeit von Angeboten weist das Land Bremen mit 6.927 Frauen pro Einrichtung bundesweit die drittbeste Versorgungsdichte auf.
Dazu sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit Frauen und Verbraucherschutz: "Die Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass wir im bundesweiten Vergleich gut dastehen – sie lassen aber keine detaillierte Beurteilung unserer Versorgungslage zu. Daher ist es wichtig, dass wir uns auch in Zukunft für die Verbesserung der Datenlage einsetzen, um unserem Sicherstellungsauftrag vollumfänglich nachzukommen. Unser Ziel muss es sein, allen Frauen im Land Bremen einen niedrigschwelligen Zugang für einen Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen."
Derzeit lassen sich auf Grundlage der Daten, die das statistische Bundesamt bereitstellt, keine Aussagen über die Verteilung der Schwangerschaftsabbrüche in Bremen und Bremerhaven treffen. Außerdem liefern die vorhandenen Daten keine Informationen über den eigentlichen Bedarf an Schwangerschaftsabbrüchen im Land Bremen und sagen auch nichts darüber aus, welche Einrichtungen tatsächlich Abbrüche vornehmen.
Insgesamt wurden im Jahr 2024 im Land Bremen 2.350 (2022: 2.405) Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Dabei sind circa 37 Prozent aller im Land Bremen durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche auf medikamentösem Weg erfolgt. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 waren es nur 29 Prozent, 2021 nur 17 Prozent. Doch Bremer Ärztinnen und Ärzte führen nicht nur Abbrüche von Frauen mit Wohnsitz in Bremen durch. Rund 40 Prozent (945) der im Land Bremen durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche werden von Frauen wahrgenommen, die ihren Wohnsitz in anderen Bundesländern haben. Davon wurden 935 Abbrüche bei ungewollt Schwangeren aus Niedersachsen durchgeführt.
Zum Hintergrund:
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt in Deutschland den Schutz des ungeborenen Lebens und die Unterstützung der Schwangeren in Konfliktsituationen. Um die Ausführungen des Bundesgesetzes für das Bundesland Bremen zu präzisieren und Handlungsspielräume zu eröffnen, hat Bremen mit dem Schwangerenhilfesicherstellungsgesetz bereits seit 2023 eine eigene gesetzliche Grundlage geschaffen. In Paragraf 11 des Landesgesetzes ist die jährliche Berichtspflicht der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Lage der Sicherstellung von Schwangerschaftsabbruchsmöglichkeiten im Land Bremen geregelt.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de