Gesundheitsressort informiert über Umsetzung der Krankenhausreform und des Krankenhausrahmenplans im Land Bremen
01.10.2025Am gestrigen Dienstag (30. September 2025) wurde im Rahmen der Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz über die Umsetzung der Krankenhausreform und des Krankenhausrahmenplans im Land Bremen berichtet. Im Anschluss beschloss die Deputation die Vereinbarungsvorschläge zur Umsetzung des bis zum 31. Dezember 2025 verlängerten Krankenhausrahmenplans. Die Krankenhausreform der Bundesregierung soll bis zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden.
Dazu sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: „Die Krankenhausreform wird Auswirkungen auf das Angebotsspektrum der Kliniken bundesweit haben. Sie soll bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige medizinische und pflegerische Leistungen dauerhaft sicherstellen, trotz rückläufiger Behandlungsfälle, dem Trend zur Ambulantisierung, Personalmangel und steigender Kosten für Energie und Personal. Im Land Bremen sind wir auf diesen Prozess gut vorbereitet. Ausgangspunkt dafür ist das von meinem Haus bereits im November 2021 beauftragte Gutachten zur Krankenhausumstrukturierung sowie der konstante, vertrauensvolle Austausch mit Krankenhausträgern und den Krankenkassen zur Krankenhausplanung.“
Konkret verändern das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und das bisher nur als Referentenentwurf vorliegende Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) die Krankenhausplanung der Länder grundlegend. Eingeführt werden einheitlich definierte Leistungsgruppen mit Qualitätsanforderungen sowie eine Vorhaltevergütung. Ziel ist es, komplexe und seltene Behandlungen auf weniger Krankenhäuser zu konzentrieren, um diese qualitativ hochwertig und ressourcenschonender durchführen zu können.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) hat bereits mit dem erwähnten Gutachten zur Krankenhausumstrukturierung und dem damit verbundenen vertraulichen Austausch mit Krankenhausträgern versucht, die Auswirkungen einer leistungsgruppenorientierten Krankenhausplanung vorwegzunehmen und strukturelle Anpassungsbedarfe zu identifizieren. Zukünftig wird der Austausch mit den Krankenhäusern und den Krankenkassen im Rahmen eines regulären Planungs- und Umsetzungsverfahren fortgeführt, um gemeinsam die Krankenhausreform schrittweise und transparent bis zum 1. Januar 2027 umzusetzen. Damit verbunden sind folgende Meilensteine:
Um die Krankenhausumstrukturierungen finanziell zu unterstützen, wird von 2026 bis 2035 der Krankenhaustransformationsfonds – kurz Transformationsfonds – in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro bereitgestellt, finanziert von Bund und Ländern. Das Verhältnis der Bundes- und Landesanteile kann sich im laufenden Reformprozess noch verändern. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2026/2027 wurden zur Ko-Finanzierung Mittel in Höhe von 14,1 Millionen Euro in 2026 sowie 19,4 Millionen Euro in 2027 im Haushaltsvorentwurf berücksichtigt.
Die Umsetzung des bis 31. Dezember 2025 gültigen Krankenhausrahmenplans hat sich durch die Beratungen von Bund und Ländern zur Krankenhausreform stark verzögert. Auf dessen Basis erfolgten von Oktober 2023 bis März 2025 Strukturgespräche zwischen den Krankenhaus- und Kostenträgern zur Konkretisierung der jeweiligen Versorgungsaufträge. Die daraus resultierenden Vereinbarungsvorschläge führen insbesondere zu einer Konzentration in Bremerhaven, durch die bereits erfolgte Reduktion auf zwei Krankenhausstandorte, und zu einer vergleichsweise starken Reduktion der akutstationären Behandlungskapazitäten in Bremen.
So reduzieren sich die Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser in Bremen bei Umsetzung der Vereinbarungsvorschläge im Jahr 2025 um 538 Betten/Plätze im Vergleich zum Vorjahr (2024); dies entspricht einem Rückgang von 12,3 Prozent der voll- und teilstationären Behandlungskapazitäten. Die Behandlungskapazitäten auf dem Stadtgebiet Bremerhaven haben sich nach bereits erfolgter Umsetzung der Vereinbarungsvorschläge im Jahr 2024 um 99 Betten/Plätze im Vergleich zum Vorjahr (2023) verringert; dies entspricht einem Rückgang von 8,0 Prozent der voll- und teilstationären Behandlungskapazitäten.
Die Reduktion der akutstationären Behandlungskapazitäten spiegelt dabei die neuen Rahmenbedingungen für die Krankenhausversorgung seit der SARS-CoV-2-Pandemie wider, mit einem Fallzahlrückgang und einer zunehmend eingeschränkten Personalverfügbarkeit in den Krankenhäusern. Bei Umsetzung der Vereinbarungsvorschläge werden die Versorgungsaufträge der Krankenhäuser an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst und damit die Grundlage für eine Neuordnung der Versorgungsaufträge auf Basis von Leistungsgruppen im Jahr 2026 gelegt.
Hintergrund Krankenhausplanung:
Die Krankenhausplanung im Land Bremen erstreckt sich über drei Planungsphasen: Der Krankenhausrahmenplan (1. Stufe) wird vom Gesundheitsressort als zuständige Landesbehörde erstellt und vom Senat beschlossen. Er enthält unter anderem die Grundsätze der Krankenhausversorgung und damit die gesundheitspolitischen Leitplanken für die zukünftige Ausgestaltung der Krankenhausversorgung im Land Bremen. Der Krankenhausrahmenplan bildet die Grundlage für die so genannten Strukturgespräche zwischen den Krankenhaus- und Kostenträgern, in denen die Versorgungsaufträge der Krankenhäuser konkretisiert werden (2. Stufe). Die Ergebnisse der Strukturgespräche werden dem Gesundheitsressort in Form von Vereinbarungsvorschlägen vorgelegt und durch sie geprüft. Der Krankenhausrahmenplan in Kombination mit den genehmigten Vereinbarungsvorschlägen zu dessen Umsetzung bilden den Landeskrankenhausplan (3. Stufe).
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de