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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Meldepflicht für Rattenbefall im Land Bremen kommt

Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz stimmt neuer Verordnung zu

30.09.2025

Als Allesfresser gehen Ratten in Komposthaufen, Mülltonnen oder in der Kanalisation auf Nahrungssuche. Sie können sich dabei mit Keimen, Bakterien und Viren infizieren und über Flöhe, Zecken oder etwa Urin über 120 Infektionskrankheiten auf Menschen und Tiere übertragen. Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten wird mit der heute (30. September 2025) von der Gesundheitsdeputation beschlossenen Verordnung zur Feststellung und Bekämpfung von Ratten (BremRatBekV) eine Meldepflicht für Rattenbefall im Land Bremen eingeführt.

Dazu sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: "Mit der neuen Rattenbekämpfungsverordnung gibt es zukünftig die Verpflichtung, Ratten zu melden. So können Ratten-Hotspots besser und schneller bekämpft und Übertragungen infektiöser Erkrankungen wie Typhus oder Maul-und-Klauen-Seuche verhindert werden."

Die Verordnung regelt unter anderem, dass Personen, die einen Rattenbefall oder die Anzeichen für das Auftreten mehrerer Ratten an einem Ort feststellen, diesen melden soll – in der Stadt Bremen beim Gesundheitsamt Bremen, in der Stadt Bremerhaven beim Ordnungsamt des Magistrats Bremerhaven. Das Gesundheitsamt Bremen hat für die Erfassung, Bearbeitung und Koordination von Meldungen eine neue Software eingeführt. Meldungen können über ein Formular auf der Website oder telefonisch erfolgen und werden über die Software an die zuständigen Stellen weiter- und Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet und koordiniert werden.

Die Bekämpfung von Ratten muss durch einen Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung durchgeführt werden. Tritt der Rattenbefall auf privatem Grund auf, sind für die Beauftragung grundsätzlich Grundstückseigentümerinnen du -eigentümer zuständig. Auch schreibt die Verordnung vor, welche Maßnahmen durchzuführen sind, welche Bekämpfungsmittel und -verfahren eingesetzt werden dürfen oder welche Maßnahmen bei der Ausbringung von Giftködern zu beachten sind.

Nach dem Beschluss der Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz tritt die neue Rattenbekämpfungsverordnung mit Veröffentlichung im Gesetzesblatt Bremen voraussichtlich im Oktober 2025, spätestens im November 2025 in Kratt.

Definition Rattenbefall:
Das Sichten einer einzelnen Ratte spricht allein nicht für einen Rattenbefall, von dem eine gesundheitliche Gefahr ausgeht. Werden jedoch mehrere Ratten gemeinsam (mindestens zwei Ratten) gesichtet, kann man von einem Rattenbefall ausgehen. Hinweise für einen Rattenbefall sind zum Beispiel Löcher, Rattenkot, Nageschäden, Gangsysteme oder Schleifspuren des Schwanzes der Ratte. Da Ratten dämmerungs- und nachtaktive Tiere sind, deutet ein Auftreten von Ratten an der Oberfläche auf freien und offenen Plätzen sowie bei Tageslicht auf einen starken Befall hin.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de