Aufgrund steigender Fallzahlen passt die Senatorin für Kinder und Bildung die Bußgeldsätze für unerlaubte Schulmeidung und Ferienverlängerungen an die Vorgaben anderer Bundesländer an. Die Neuregelung zu Schulpflichtverletzungen nimmt die Bildungsdeputation am heutigen Dienstag (1. September 2025) zur Kenntnis.
Die Zahl der wiederholten, unerlaubten Ferienverlängerungen in Bremen ist seit dem Schuljahr 2022/23 um fast ein Drittel gestiegen – von 51 (2022/23) auf 82 (2024/25). Das stellt ein besonderes Problem dar, weil Eltern absichtlich Fehlzeiten verursachen.
Die Senatorin für Kinder und Bildung, Sascha Karolin Aulepp, betont: "Ferienverlängerung klingt harmlos, heißt aber, dass Kindern absichtlich der Schulbesuch vorenthalten wird. Das ist kein Kavaliersdelikt, das schadet dem Bildungserfolg unserer Kinder. Mit der Anpassung der Bußgelder setzen wir ein klares Zeichen: Die Schulpflicht muss ernst genommen werden. Es geht darum, das wichtige Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung zu schützen."
Die Auswertung der Jahre 2022 bis 2025 zeigt zudem einen deutlichen Anstieg der Fälle von Schulmeidung:
Die absolute Zahl hat sich innerhalb von zwei Schuljahren nahezu verdoppelt (+88,6 Prozent).
Während Bremen einen Erstverstoß bei Schülerinnen und Schülern mit 30 Euro und bei Erziehungsberechtigten mit 150 Euro ahndete, liegen die Bußgelder nun höher: Bei erstmaligen Verstößen ist ein Bußgeld von 50 Euro vorgesehen, bei schwerwiegenderen Pflichtverstößen (zum Beispiel längere oder wiederholte unentschuldigte Fehlzeiten) liegt das Bußgeld bei maximal 150 Euro. Die vorgeschlagene Staffelung für Bußgelder gegen Erziehungsberechtigte bei Verstößen gegen die Schulpflicht nach Paragraph 60 Absatz 4 Bremisches Schulgesetz (BremSchulG) orientiert sich an dem Ziel, wiederholte Pflichtverletzungen angemessen zu sanktionieren und zugleich sozial ausgewogen zu bleiben. Die Beträge bleiben grundsätzlich wie bisher, werden jedoch um eine weitere Stufe erweitert.
Die neuen Bußgeldsätze werden auch in Bezug auf die Dauer der Ferienverlängerung bei wiederholten Verstößen deutlich angehoben. So zahlen Eltern im Falle einer ersten Ferienverlängerung von bis zu einer Woche ein Bußgeld von 150 Euro ab dem ersten Fehltag, das bei wiederholten Verstößen auf bis zu 350 Euro steigen kann. Zuvor lag der Tagessatz für unerlaubte Ferienfehltage bei 35 Euro pro Fehltag (175 Euro pro Woche).
Der Höchstbetrag von 350 Euro bleibt unter der gesetzlichen Höchstgrenze von 1.000 Euro. Die Beträge sind bewusst moderat gehalten. Die Senatorin für Kinder und Bildung möchte ein klares Signal setzen, ohne Familien unverhältnismäßig zu belasten. Das Bußgeld dient nicht als Strafmittel, sondern als letztes Mittel nach pädagogischen Maßnahmen.
Bußgeldverfahren bei unerlaubter Schulmeidung werden auch nicht automatisch eingeleitet, sondern basieren auf Meldungen der Schulen. Zunächst wird der Sachverhalt geprüft und die Betroffenen angehört, bevor das Bildungsressort eine Entscheidung trifft.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Patricia Brandt, Pressesprecherin bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853, E-Mail: patricia.brandt@bildung.bremen.de