Zum Gesetzentwurf des Bundesverteidigungsministeriums zum neuen Wehrdienst erklärt Justizsenatorin Claudia Schilling: "Die Justizministerkonferenz hat auf meine Initiative hin einstimmig beschlossen, dass Polizei- und Justizvollzugsbedienstete hinsichtlich des Wehrdienstes künftig rechtlich gleichgestellt werden sollen. Selbstverständlich sind andere Fragestellungen und Diskussionen im Zusammenhang mit dem Wehrdienst substantieller, aber ich bitte das Bundesministerium der Verteidigung nachdrücklich darum, diese kleine aber wichtige Änderung am vorliegenden Gesetzentwurf vorzunehmen: Auch der Justizvollzugsdienst sorgt für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung – nämlich in unseren Gefängnissen, so dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Spannungs- oder Verteidigungsfall nicht zum Wehrdienst herangezogen werden sollen."
Bislang ist gesetzlich geregelt, dass Wehrpflichtige, die dem Vollzugsdienst der Polizei angehören, im Spannungs- oder Verteidigungsfall nicht zum Wehrdienst herangezogen werden. Begründung für diese Ausnahme ist, dass die Funktionsfähigkeit der Polizei für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und damit für die Verteidigungsfähigkeit unerlässlich ist. Auf der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Bad Schandau in Sachsen wurde ein Antrag Bremens einstimmig beschlossen, der zum Ziel hat, dass Polizei- und Justizvollzugsbedienstete hinsichtlich des Wehrdienstes künftig rechtlich gleichgestellt werden.
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Stephanie Dehne, Pressesprecherin bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-2344, E-Mail: stephanie.dehne@justiz.bremen.de