Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

"Teilhabe auf allen Ebenen"

Senatorin Schilling legt zweiten Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention vor

08.07.2025

Menschen mit Behinderung sollen auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens gleichberechtigt eingebunden sein. Vor diesem Hintergrund hat Arbeits- und Sozialsenatorin Dr. Claudia Schilling heute (8. Juli 2025) im Senat den zweiten Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vorgelegt. Damit kann er zur Befassung in der Bremischen Bürgerschaft weitergeleitet werden.

Der Landesaktionsplan bildet die politische Grundlage zur Verwirklichung gesellschaftlicher Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger im Land Bremen und ist in einem aufwendigen Prozess gemeinsam mit Behinderten sowie und ihren Interessensvertretungen entwickelt worden. Zudem hat der Senat beschlossen, die Datenlage zum Leben Behinderter in Bremen durch eine eigene Erhebung erstmals systematisch erfassen zu lassen.

"Wir haben einen sehr aufwendigen Prozess gewählt und Betroffene so gut wie möglich eingebunden, damit der zweite Landesaktionsplan wirklich dort ansetzt, wo der Schuh drückt", sagte Senatorin Dr. Schilling. Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe – und damit die Umsetzung der UN-BRK – seien "Querschnittsaufgaben aller Senatsressorts".

"Der Plan ist als Landesaktionsplan des Senats beschlossen worden, entstanden ist er jedoch in einem partizipativen Verfahren", hob Senatorin Dr. Schilling hervor und fügte hinzu: "Auch, wenn Bremen aus Kostengründen nicht alle im Diskussionsprozess vorgetragenen Wünsche erfüllen kann, weist das Ergebnis doch den Pfad zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe und ist damit mehr als nur ein wichtiger Schritt für mehr Inklusion."

Der LAP befasst sich mit den Handlungsfeldern Bildung, Arbeit und Beschäftigung (Kita, Schule, berufliche Bildung, Hochschule), Gesundheit und Pflege, Öffentlicher Raum und Mobilität, Wohnen, Sport, Kultur und Freizeit, Sicherheit und Schutz der Person, Familie und Soziale Netze sowie partizipative und gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben. Dabei soll die Datenlage über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in Bremen besser werden. Vorhandene Datengrundlagen wie etwa der Mikrozensus können für ein kleines Gemeinwesen wie Bremen nicht repräsentativ ausgewertet werden, sodass eine eigene Erhebung durch eine wissenschaftliche Institution angestrebt wird.

Zu den einzelnen Maßnahmen im LAP gehört zum Beispiel, dass auch für Kinder mit Behinderung das Recht auf freie Anwahl einer Wunschkita gelten soll, das nicht eingeschränkt werden darf, weil eine Kita für den Umgang mit einer bestimmten Behinderung fachlich nicht qualifiziert ist. Im Bereich Arbeitsmarkt sollen deutlich mehr junge Schulabgängerinnen und abgänger mit (überwiegend) kognitiven Beeinträchtigungen einen Weg in den ersten Arbeitsmarkt finden. Zu diesem Zweck sollen Modellprojekte die Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern. In allen Krankenhäusern soll in Zukunft sichergestellt werden, dass die behinderungsspezifischen Bedarfe erfasst und geeignete Lösungen gefunden werden. Das betrifft Barrierefreiheit, Unterstützung in der Kommunikation und Assistenz.

Festgeschrieben ist zudem unter anderem auch der Ausbau von nutzbaren Toiletten für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen sowie der Einsatz von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Ordnungsamt. Sie sollen unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren für die Beschränkung der Barrierefreiheit, die im öffentliche Raum entsteht durch aufgestellte Stühle, Tische, Aufsteller, Waren, Fahrradständer, E-Scooter und Ähnliches.

Der vollständige Landesaktionsplan (pdf, 1.9 MB) ist hier als PDF beigefügt.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de