Am vergangenen Freitag (10. September 2021) wurde dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) der Verdacht auf einen Tollwutfall gemeldet. Bei dem betroffenen Tier handelt es sich um einen Hundewelpen, der am Vortag in einer Tierklinik im niedersächsischen Umland verstorben war. Ein erster Schnelltest auf Tollwut bei dem Tier fiel am Freitag positiv aus, Ergebnisse der vorgeschriebenen amtlichen Bestätigungsuntersuchung stehen noch aus. Die Halter des Tieres leben in Bremen.
Nach Bekanntwerden des Verdachtes auf das Vorliegen einer Tollwutinfektion haben sowohl der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet), als auch das Gesundheitsamt reagiert. Durch die Befragung des LMTVet ergab sich, dass der Welpe vermutlich rechtswidrig durch die Halterfamilie aus Süd-Ost-Europa am 2. September 2021 eingeführt worden war. Nach bisherigen Erkenntnissen bestanden weder bei der Einfuhr, noch in Bremen, Kontakte zu weiteren Tieren. Im Rahmen der Feststellung möglicher Kontaktpersonen zum Welpen durch das Gesundheitsamt Bremen ergaben sich sowohl Kontakte im familiären Umfeld, als auch in einer Bremer Tierarztpraxis. Außerdem gab es Kontakte in einer niedersächsischen Tierklinik, in der das Tier verstarb. Die Ermittlung der Kontaktpersonen wurde unmittelbar eingeleitet und wird auch gegenwärtig fortgesetzt.
Das Gesundheitsressort hat heute über die Ärztekammer Bremen und die Kassenärztliche Vereinigung Bremen alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte über die Sachlage in Kenntnis gesetzt. Außerdem werden die Kliniken und die Notfallärztinnen und –ärzte informiert und auf die mögliche Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Tollwut vorbereitet. Außerdem wird ein Kompetenzteam mit Expertinnen und Experten in Bremen einberufen, um das weitere Vorgehen innerhalb Bremens abzustimmen. Sowohl im Gesundheitsressort, als auch im Gesundheitsamt Bremen wurden Krisenteams eingerichtet. Das Gesundheitsamt Bremen hat darüber hinaus bereits mit dem Bernhard-Nocht-Institut sowie mit dem Robert-Koch-Institut Kontakt aufgenommen, um den weiteren Umgang mit den Kontaktpersonen abzustimmen.
Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, schätzt die Situation ein: "Bislang liegen keine positiven Tollwut-Befunde bei Kontaktpersonen vor. Wir können nicht ausschließen, dass es auch Ansteckungen im engen Umfeld des Welpen gab. Deshalb bereiten wir uns jetzt darauf vor, solche Fälle sofort zu erkennen und auch zu behandeln. Wichtig ist aber, dass das Tollwutvirus zwar ansteckend ist, aber nur schwer von Mensch zu Mensch übertragen wird. Eine Gefährdung außerhalb des engen Umfelds des Welpen besteht dementsprechend nicht."
Hintergrund
Tollwut ist eine gefährliche Infektionserkrankung für Mensch und Tier. Sie kommt weltweit vor und ist eine Zoonose, das heißt vom Tier auf den Menschen übertragbar. Der Erreger der Tollwut ist ein Virus. Das sogenannte Rabiesvirus (RABV) ist Erreger der klassischen Tollwut, für die u.a. Hund und Fuchs die Hauptreservoire darstellen.
Symptome bei Tieren:
Die Übertragung erfolgt über infektiösen Speichel (z. B. nach Biss).
Deutschland gilt seit 2008 offiziell frei von klassischer Tollwut. Im Februar 2006 wurde zum letzten Mal Tollwut bei einem Fuchs in Deutschland diagnostiziert.
Die staatliche Bekämpfung der klassischen Tollwut erfolgt auf Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechts (Verordnung (EU) 2016/429) bzw. soweit deren Regelungen dem EU-Recht nicht entgegenstehen, noch auf Grundlage der Tollwutverordnung (TollwV).
Weiterführende Informationen zum Tollwutvirus stellt das Robert-Koch-Institut zur Verfügung: www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Tollwut.
Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de