Das Finanzamt Bremen erinnert alle Hundehalterinnen und Hundehalter in der Stadt Bremen an die Fälligkeit der Hundesteuer. Bis zum 15. Januar 2021 ist die Hundesteuer entsprechend dem letzten Hundesteuerbescheid zu überweisen oder rechtzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Liegt ein Lastschriftmandat vor, wird die Hundesteuer zum Fälligkeitstag automatisch abgebucht. Alle Hunde müssen mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen sein. Die aktuelle Hundesteuermarke ist rot und vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 gültig. Bei der Überweisung muss die Hundesteuernummer angeben werden. Sie steht im Hundesteuerbescheid oder der Hundesteuernummer-Mitteilung und ist nicht identisch mit der Hundemarkennummer.
Überweisungen sind nur auf folgende Konten möglich:
Hinweis bei neu aufgenommenen Hunden:
Wer in Bremen einen Hund aufnimmt, hat dies innerhalb von zwei Wochen dem Finanzamt Bremen mitzuteilen. Im Internet steht hierzu ein Formular bereit.
Nähere Informationen zur Hundesteuer stehen im Internet unter: www.finanzen.bremen.de/info/hundesteuer
Ansprechpartnerin für die Medien:
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de