Der Senat hat heute (04.05.2010) eine umfassende Informationskampagne zum neuen Wahlrecht beschlossen. Die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft, zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven sowie zu den Beiräten finden im Jahr 2011 erstmalig nach dem neuen Wahlrecht statt: Die Wählerinnen und Wähler haben jeweils fünf Stimmen, die sie beliebig für Wahlvorschläge in ihrer Gesamtheit (Listenwahl) und die in ihnen benannten Bewerberinnen und Bewerber (Personenwahl) abgeben können. Ferner wurde das aktive Wahlrecht zur Bremischen Bürgerschaft und zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven auf 16- und 17-Jährige erweitert.
Mit der Informationskampagne soll eine möglichst hohe Wahlbeteiligung erreicht werden. Bessere Kenntnis über die Möglichkeiten des neuen Wahlrechts soll verhindern helfen, dass Wählerinnen und Wähler versehentlich den Stimmzettel ungültig kennzeichnen oder Stimmen „verschenken“.
Zur Ausarbeitung und Koordinierung der Kommunikationskampagne wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des Senators für Inneres und Sport eingesetzt. An der Arbeitsgruppe beteiligt sind insbesondere der Direktor der Bremischen Bürgerschaft, der Landeswahlleiter, der Wahlbereichsleiter Bremerhaven sowie Vertreter der Senatorin für Bildung und Wissenschaft und der Landeszentrale für politische Bildung. Unterstützt werden die Planungen der Arbeitsgruppe durch externen Sachver¬stand. Einbezogen wurden unter anderem die Geschäftsführer der Fraktionen in der Bremischen Bürgerschaft, die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB), eine interdisziplinäre Forschungseinrichtung der Universität Bremen, eine Schule für Ge¬staltung sowie der Verein Mehr Demokratie e.V.
Für die Umsetzung der Kommunikationskampagne wird ein Kampagnenbüro beim Landeswahlleiter eingerichtet. Es soll seine Arbeit im August 2010 aufnehmen.
Die Wahlkampagne soll unter anderem folgende Maßnahmen beinhalten:
Stadtgespräch/Vorstellung des neuen Wahlrechts
Die Kommunikationskampagne zielt darauf ab, die Wahlen und das neue Wahlrecht zum Stadtgespräch zu machen. Dazu soll eine kurze Vorstellung des Wahlrechts auf Veranstaltungen und Versammlungen beitragen. Die Schulungsteams können z.B. bei Kultur- und Sportversammlungen, bei Personal-/Betriebsversammlungen, auf Parteiveranstaltungen, in Senioreneinrichtungen, auf Wochenmärkten oder in Einkaufszentren eingesetzt werden. Die Schulungsteams werden ab Januar 2011 unterwegs sein.
Musterwahlschulung
Zur anschaulichen Präsentation des Neuen Wahlrechts durch Schulungsteams wird eine Musterwahlschulung entwickelt. Gleichzeitig sollen Elemente der Musterwahlschulung an Multiplikatoren (z.B. Schulen) verteilt werden bzw. über das Internet abrufbar sein.
„Schnupperwahllokal“/Infopunkt
In Bremen und Bremerhaven wird es jeweils von den Wahlämtern betriebene feste „Schnupperwahllokale“ geben, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger über das neue Wahlrecht informieren können. Auch Musterstimmzettel zum „Testwählen“ werden dort vorgehalten.
Stadtbremische Schnupperwahllokale werden im Postamt 5 (bis zum Beginn der Briefwahl), in Räumlichkeiten der Bremischen Bürgerschaft und in der Stadtbibliothek betrieben. Für Bremen-Nord wird voraussichtlich ein Schnupperwahllokal am Sedanplatz eingerichtet.
In Bremerhaven wird das Schnupperwahllokal in das Bürgerbüro integriert.
Die Schnupperwahllokale werden spätestens ab Januar 2011 geöffnet sein.
Mobiles Schnupperwahllokal/Kampagnenbus
Ab April 2011 wird ein Kampagnenbus eingesetzt, der umfassende Informationsmöglichkeiten (u.a. Flyer und Materialien der Musterwahlschulung) beinhaltet und Musterstimmzettel zum „Testwählen“ vorhält. Der Bus fährt Ziele in Bremen und Bremerhaven an, an denen möglichst viele Wahlberechtigte angesprochen werden können (z.B. bei Veranstaltungen). Bei der Standortauswahl sollen Stadtteile mit niedriger Wahlbeteiligung besonders berücksichtigt werden.
Internetauftritt
Neben den im Internet ohnehin vorgehaltenen amtlichen Informationen (z.B. des Landeswahlleiters) wird eine Kampagnen-Homepage eingerichtet. Hier sollen alle Informationen gebündelt und zum Abruf bzw. zum Download bereitstehen (z.B. Flyer als pdf-Datei, Muster-Stimmzettel, Musterwahlschulung, Quiz, Film, Spots). Auch eine Online-Testwahl (z.B. mit Fehlermeldung bei ungültiger Kennzeichnung) soll angeboten werden.
Telefonhotline
In den letzten Wochen vor der Wahl wird von den Wahlämtern Bremen und Bremerhaven eine Telefonhotline betrieben, die für Fragen der Wählerinnen und Wähler zur Verfügung steht.
Werbespots
Für den Einsatz im Rundfunk bzw. in Kinos ist die Produktion kurzer Werbespots geplant, die in den letzten zwei Monaten vor der Wahl ausgestrahlt werden können.
Plakate
Die zentralen Botschaften der Kommunikationskampagne sollen über Plakate transportiert werden. Die Plakate werden in unterschiedlichen Größen gedruckt und im Gebiet der Freien Hansestadt Bremen verteilt. Darüber hinaus sollen kleinformatige Plakate in öffentlichen Gebäuden (z.B. an Pinnwänden) und in privaten Geschäftsräumen aufgehängt werden.
Einheitliche Flyer
In einem Flyer werden die Informationen zum neuen Wahlrecht und zum Ausfüllen des Stimmzettels zusammengefasst. Es wird jeweils einen Flyer für die Wahlen in Bremen und einen Flyer für die Wahlen in Bremerhaven geben. Sie sollen breit gestreut werden und interessierten Multiplikatoren zur Weiterverteilung zur Verfügung gestellt werden (z.B. in Behörden/öffentlichen Gebäuden, in Schulen, in Senioreneinrichtungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Veranstaltungen).
Sonderbeilage Zeitungen
Zur Illustration des neuen Wahlrechts ist eine vierseitige Sonderbeilage in den Zeitungen geplant. Sie soll einige Wochen vor der Wahl erscheinen.
Information in Schulen und Jugendeinrichtungen
Aufgrund der Absenkung des Wahlalters werden viele Schülerinnen und Schüler erstmals wahlberechtigt sein. Jede Klasse mit einer größeren Zahl wahlberechtigter Schülerinnen und Schüler soll in angemessener Form über das neue Wahlrecht informiert werden. In den gymnasialen Oberstufen und den beruflichen Schulen erfolgt die Information in den fachlich passenden Kursen.
Darüber hinaus sind im Rahmen des geplanten Projekts „Demokratie macht Schule“ Informationsveranstaltungen in Schulen oder Jugendeinrichtungen möglich. Dabei soll auch die Gesamtschülervertretung (GSV) einbezogen werden.
Serviceinformationen durch die Wahlbereichsleiter/Versand Musterstimmzettel
Etwa drei bis vier Wochen vor dem Wahltermin wird eine Postwurfsendung der Wahlbereichsleiter in Bremen und Bremerhaven an alle Haushalte verteilt. Sie enthält Musterstimmzettel (für die Bürgerschaftswahl ebenso wie für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven bzw. für die Beiratswahlen) mit begleitenden Informationen zum neuen Wahlrecht.