Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die im vergangenen Jahr in Bremen oder Bremerhaven Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter beschäftigt haben, auch wenn es nur vorübergehend gewesen ist, müssen dies beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen bis zum 15. Februar 2018 anzeigen. Heimarbeiterin bzw. Heimarbeiter ist, wer in eigener Wohnung oder Betriebsstätte alleine oder mit seinen Familienangehörigen im Lohnauftrag für Auftraggeber arbeitet.
Die für die Meldungen vorgeschriebenen Listenvordrucke sind beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Hutfilterstr. 1-5, 28195 Bremen und bei den Gewerbeaufsichtsämtern des Landes Bremen erhältlich.
Ein Download der Vordrucke ist hier möglich.
Bei Fragen bei der Wirtschafsbehörde Andreas Etling Auskunft unter Telefon: 0421/361-4440 oder per E-Mail unter andreas.etling@wah.bremen.de.
Einzelheiten über die Meldepflicht sind auch unter Amtliche Bekanntmachungen unter www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de und www.amtliche-bekanntmachungen.bremerhaven.de zu finden.