Der 18-jährige Izmullah A. ist heute Morgen (Montag, 4. September) von Frankfurt nach Moskau abgeschoben worden. Mit der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung haben sich zuvor unter anderem das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst. Die Gerichte hatten keine Zweifel daran, dass trotz seines noch jungen Alters seine Einstufung als Gefährder richtig ist. So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 13. Juli 2017 festgestellt, dass von ihm ein "beachtliches Risiko" ausgeht, dass er in Deutschland einen terroristischen Anschlag begehen oder sich an einem solchen beteiligen wird. Weiter sieht das Gericht es als erwiesen an, dass Izmullah A. mit der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" sowie deren Märtyrerideologie eng verbunden ist und er die Anwendung von Gewalt bis hin zur Tötung von Menschen billigt. Innensenator Ulrich Mäurer: "Trotz aller rechtlichen Schwierigkeiten in den vergangenen Wochen und Monaten ist dieses Ergebnis ermutigend. Gemeinsam mit Polizei und Verfassungsschutz bereiten wir aktuell die nächsten Verfahren vor."