Für alle Wahlberechtigten, die am Wahltag, dem 24. September nicht in ihrem Wahllokal wählen können, ist ab sofort die Wahl per Briefwahl möglich. Dafür muss ein Antrag beim Wahlamt gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen können
beantragt werden.
Wichtig ist die Angabe von Vor- und Familienname, der vollständigen Anschrift sowie des Geburtsdatums. Bei Nutzung des Vordrucks auf der Wahlbenachrichtigung darf die Unterschrift nicht vergessen werden.
Die Beantragung ist grundsätzlich bis Freitag, 22. September, 18:00 Uhr möglich, sollte aufgrund der Postlaufzeiten aber ab Donnerstag vor der Wahl nur noch persönlich erfolgen. Nach Ablauf der Antragsfrist werden Briefwahlunterlagen nur noch in Ausnahmefällen bei plötzlicher Erkrankung erteilt. Dies muss in der Regel durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Nach der Stimmabgabe muss der Wahlbrief bis spätestens FETT Sonntag, 24. September, 18:00 Uhr] im Wahlamt eingehen. Das Risiko verspäteter Ankunft durch die Postlaufzeit tragen die Wahlberechtigten.
Eine persönliche Beantragung der Briefwahl und eine direkte Stimmabgabe im Wahlamt Bremen, An der Weide 14-16, ist innerhalb der folgenden Öffnungszeiten möglich:
Montag bis Freitag: 9 bis 16 Uhr,
donnerstags bis 18 Uhr und
Samstag, 26. August, 2. September, 9. September und 16. September 2017: 9 bis 13 Uhr.
Wahlberechtigte aus Bremen-Nord können zu folgenden Zeiten auch im Stadthaus Vegesack (Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen, 1. Etage, Sitzungszimmer) Briefwahl beantragen und auch vor Ort die Stimmen direkt abgeben:
Öffnungszeiten ab dem 23. August bis zum 21. September 2017:
jeweils mittwochs von 12 bis 18 Uhr und donnerstags von 9 bis 17 Uhr.
Wer den Briefwahlantrag per Post stellen möchte, muss ihn jedoch grundsätzlich direkt an das Wahlamt (Statistisches Landesamt Bremen – Wahlamt –, An der Weide 14 – 16, 28195 Bremen) senden.
Weitere Auskünfte gibt es unter:
Telefon: (0421) 361-88 88 8
Telefax: (0421) 361-22 78
E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de