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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senatorin begrüßt Verabschiedung des Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz im Bundestag

30.06.2017

Der Deutsche Bundestag hat heute (Freitag, 30. Juli 2107) in seiner letzten Sitzung der laufenden Legislaturperiode das Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz verabschiedet. Damit wird erstmals eine klare Regelung zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte in Büchern, Zeitungen und Zeitschriften in Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen getroffen.
Senatorin Quante-Brandt begrüßt das Gesetz: „Wir sind sehr froh, dass wir jetzt auch bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in der digitalen Wirklichkeit von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen angekommen sind.“

In der Wissensgesellschaft sind Forscherinnen und Forscher, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowohl Nutzer vorhandener als auch Schöpfer neuer Werke. Die Wissenschaft baut auf vorhandenem Wissen auf und benötigt daher einen gut funktionierenden Zugang zu Büchern, Zeitschriften und Daten – analog wie digital.

Den regelt das verabschiedete Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz jetzt eindeutig und klar. Es bestimmt Schranken, innerhalb derer Lehrende und Forschende lizenzfrei in gewissem Umfang urheberrechtlich geschützte Werke nutzen dürfen. Das betrifft zum Beispiel kurze Texte, die Lehrende für ihre Studierenden zur Vorbereitung von Lehrveranstaltung in die sogenannten Digitalen Semesterapparate einstellen können, ohne sich zuvor um einen Lizenzerwerb kümmern zu müssen. Diese Nutzung wird angemessen vergütet. Wie bisher auch wird die Nutzung der gesetzlichen Schranken auch weiterhin nur einen geringen Anteil an den Einkünften und Vergütungen der Urheber und Verlage ausmachen, denn rund 99 Prozent der Erwerbungsetats von Hochschulen und Bibliotheken für Bücher und andere Medien gehen weiterhin in den Ankauf von Büchern und kostenpflichtige elektronische Angebote der Verlage. „Insofern“ so Wissenschaftssenatorin Quante-Brandt weiter, „gehen wir davon aus, dass nicht nur die Wissenschaft von den neuen Regelungen in hohem Maße profitiert. Am Ende werden auch die Verlage im digitalen Umfeld als Dienstleister der Wissensgesellschaft weiterhin gute Einnahmen und die Urheberinnen und Urheber eine faire und angemessene Vergütung der Nutzung ihrer Werke haben. Wir reden hier nur über einen lizenzfreien, zugleich aber vergüteten Basiszugang in geringem Umfang, der die Erwerbung ganzer Bücher und anderer Medien nicht ersetzt.“

Die Kommission Bibliothekstantieme der Kultusministerkonferenz, die unter Vorsitz des Landes Bremen für alle Bundesländer und teilweise den Bund die Vergütungsreglungen für urheberrechtliche Nutzungen mit den Verwertungsgesellschaften aushandelt, wird jetzt mit den Verwertungsgesellschaften schnellstmöglich in das Gespräch über die Umsetzung des Gesetzes eintreten.