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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Zwei Jahre Bremer Mietspiegel: Ein Resümee

Neue Broschüre und Online-Rechner sind seit Jahresbeginn verfügbar

11.03.2026

Auf der heutigen (11. März 2026) Veranstaltung zum Bremer Weg des Mietspiegels der Stadtgemeinde Bremen werden mit allen Partnern die Erfahrungen aus zwei Jahren Praxis mit dem Instrument reflektiert. Zum Jahreswechsel hat die Stadt Bremen die erste fortgeschriebene Version des qualifizierten Mietspiegels veröffentlicht. Der im Jahr 2024 erstmals eingeführte Mietspiegel hat sich seither als wichtige Orientierungshilfe für faire Mietpreise und stabile Mietverhältnisse etabliert. Alle beteiligten Akteurinnen und Akteure begrüßen die aktualisierte Fassung erneut als gemeinschaftlich erarbeitete, verlässliche Grundlage für den Wohnungsmarkt in der Stadtgemeinde Bremen.

Alle zwei Jahre wird der Mietspiegel an die aktuelle Marktentwicklung angepasst. Die hierfür vorgenommene Fortschreibung basiert auf dem Verbraucherpreisindex für Deutschland, eine neue Datenerhebung war nicht notwendig. Die durchschnittliche Nettokaltmietensteigerung beträgt 4,39 Prozent gegenüber dem Stand von 2024, dies entspricht rund 2,2 Prozent pro Jahr. Eine vollständige Neuerstellung erfolgt alle vier Jahre. Die nächste Datenerhebung ist für 2027 vorgesehen, mit Veröffentlichung der Neuerstellung planmäßig zum 1. Januar 2028.

Die Fortschreibung wurde von der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung in enger Zusammenarbeit mit der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) koordiniert. Allen Mitwirkenden danken wir für die erneut konstruktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Senatorin Özlem Ünsal: "In einem angespannten Bremer Mietmarkt erwarten die Bremerinnen und Bremer zu Recht, dass wir für Transparenz bei den Mietpreisen sorgen. Nur so können wir Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und wirksam gegensteuern. Mit unserem qualifizierten Mietspiegel haben wir ein solides Instrument auf den Weg gebracht, das genau hier ansetzt: Er bietet durch die breite Beteiligung, große Akzeptanz und das große Engagement aller Partner einen verlässlichen Überblick über die Mietentwicklung in unserer Stadt und schafft Rechtssicherheit. Diesen Weg der Transparenz und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit wollen wir konsequent fortsetzen."

Die Rückschau bei der Veranstaltung am heutigen Tag dient zugleich der Vorbereitung der nächsten Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels. Dabei fließen auch Perspektiven des Deutschen Städtetags durch den Beitrag von Herr Herrn Klöppel in den Diskurs ein.

Die aktuelle Mietspiegelbroschüre kann unter www.bremer-mietspiegel.de heruntergeladen werden. Dort präsentieren sich auch alle eingebundenen Partnerinnen und Partner. Ergänzend bietet die Website einen Online-Rechner zur schnellen Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete an.

Ralf Stapp, Geschäftsführer (Vors.) der BAB: "Die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Erstellung des ersten Mietspiegels hat maßgeblich dazu beigetragen, die Transparenz im Bremer Mietmarkt zu verbessern. Der Mietspiegel bietet Bürgerinnen und Bürgern eine verlässliche Orientierung und stellt einen wichtigen Beitrag zu einem fairen und nachvollziehbaren Mietmarkt dar. Umso folgerichtiger ist es, dieses erfolgreiche Projekt gemeinsam fortzuführen."

Weitere Informationen zum Mietspiegel:
Ein Mietspiegel ist ein statistisches Instrument für die Beurteilung von Mietpreisen. Wie der Name verrät, "spiegelt" er die üblicherweise gezahlten ortsüblichen Mieten wider und hilft Vermieterinnen und Vermieter, rechtssichere Mieten zu ermitteln. Mieterinnen und Mieter werden vor ungerechtfertigt hohen Mieten geschützt.

Unter dem Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete sind Entgelte zu verstehen, die in der Stadtgemeinde Bremen für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Die ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete ist die Nettokaltmiete, also die Miete ohne Heiz- und Betriebskosten. Eine eventuell vorhandene Möblierung ist ebenso gesondert zu berücksichtigen wie die Vermietung eines Stellplatzes, einer Garage oder ähnlichem.

Weitere Informationen unter: www.bremer-mietspiegel.de

Ansprechpartner für die Medien:
Aygün Kilincsoy, Pressesprecher bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Tel.: (0421) 361 - 6012, E-Mail: ayguen.kilincsoy@bau.bremen.de