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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Zugewanderte haben größeres Vertrauen in Behörden als Einheimische

Integrationsmonitoring erstmals mit subjektiven Indikatoren

30.04.2021

Menschen mit Zuwanderungsgeschichte haben in den meisten Bundesländern größeres Vertrauen in staatliche Institutionen wie Justiz und kommunale Verwaltung als Menschen ohne Zuwanderungsgeschichte. Diesen Befund des 6. Integrationsmonitorings hat am heutigen Freitag die amtierende Vorsitzende der Integrationsministerkonferenz (IntMK), Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann, zum Abschluss der 16. Integrationsministerkonferenz in Bremen vorgestellt. Der auf der IntMK vorgelegte 179 Seiten umfassende Bericht dokumentiert mit 66 Indikatoren die Entwicklung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und misst erstmals neben harten Faktoren wie Bildungs- und Arbeitsmarktsituation auch subjektive Indikatoren wie das Zugehörigkeitsgefühl und das Vertrauen in die Institutionen von Bund und Ländern.

"Der Bericht zeigt, dass es den Ländern der Bundesrepublik im Großen und Ganzen gelingt, Menschen Zugang zu unserer Gesellschaft zu schaffen, ganz gleich, ob sie als Arbeitsmigranten kommen, als Geflüchtete oder als Familienangehörige," sagte die amtierende Vorsitzende, Senatorin Anja Stahmann. "Das Zugehörigkeitsgefühl zu Deutschland ist bei den allermeisten sehr stark ausgeprägt. Die staatlichen Unterstützungs- und Integrationsmaßnahmen wirken also. Aber ohne die Offenheit der Bevölkerung und die vielfältigen Bemühungen, die Menschen aufzunehmen, wäre eine gelingende Integration nicht möglich."

"Das Vertrauen in öffentliche Institutionen ist ein wichtiger Gradmesser für das Vertrauen in das politische System und in die Demokratie," sagte Anne Janz, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration bei der Vorstellung des im Bundesland Hessen federführend verfassten Berichts. "Das Integrationsbarometer zeigt, dass es erfreulich hohes Zutrauen gibt."

Von allen abgefragten Institutionen (Bundestag, Bundesregierung, Stadt- und Gemeindeverwaltung, Justiz, Polizei, öffentliches Schulwesen) genießt im bundesweiten Mittel die Polizei das höchste Vertrauen. 87 Prozent der Bevölkerung mit Zuwanderungsgeschichte vertrauen der Polizei nach eigenen Angaben "voll und ganz" oder "eher". Bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund kommt die Polizei auf einen Wert von 86 Prozent. Der Bundestag kommt in dieser Befragung bundesweit auf Vertrauenswerte von 78 Prozent bei Menschen mit und 66 Prozent bei Menschen ohne Zuwanderungsgeschichte, die Bundesregierung auf 79 und 65 Prozent. Das Bildungswesen kommt auf Vertrauenswerte ("voll und ganz" / "eher") von 84 und 74 Prozent, die Justiz auf 85 und 75 Prozent und die Stadt- und Gemeindeverwaltung auf 86 und 81 Prozent – wobei das größere Vertrauen jeweils bei den Menschen mit Zuwanderungsgeschichte besteht.

Die größten Unterschiede in den Ländern gibt es im Bereich Politik- und Schulwesen. So ist das Vertrauen in Bundestag und Bundesregierung in den fünf ostdeutschen Ländern bei Menschen mit Zuwanderungsgeschichte deutlich höher als bei der einheimischen Bevölkerung, der Abstand reicht von 22 Prozentpunkten in Sachsen bis 29 Prozentpunkten in Mecklenburg-Vorpommern und 39 Prozentpunkten in Thüringen, wo 94 Prozent der zugewanderten Bevölkerung der Bundesregierung ihr Vertrauen schenken, aber nur 55 Prozent der einheimischen.

Nach den vorliegenden Daten fühlen sich 88 Prozent der Bevölkerung mit Zuwanderungsgeschichte "gar nicht" oder "eher wenig" benachteiligt, acht Prozent fühlten sich "eher stark" und vier Prozent "sehr stark" benachteiligt. Die höchste Benachteiligung wird in Sachsen wahrgenommen (22 Prozent "eher stark" oder "sehr stark"), den niedrigsten Wert hat Thüringen mit sieben Prozent.

Auf einer Skala von eins bis zehn geben Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ihre Lebenszufriedenheit mit durchschnittlich 7,80 an, in der Bevölkerung ohne Migrationsgeschichte ergibt sich ein Wert von 7,83. Bewertet werden dabei die Lebensbereiche Arbeit, finanzielle Situation, Freizeit und persönliche Beziehungen. Die Spannweite für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte reicht dabei von 7,5 in Sachsen und Sachsen-Anhalt bis 8,4 in Brandenburg.

Einige ausgewählte Daten aus dem Monitoring
20,9 Millionen Menschen in Deutschland hatten zum Zeitpunkt der Erhebung (2019) einen Migrationshintergrund, das sind rund 25 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind allerdings erheblich: In Bremen, Hessen und Hamburg liegt der Anteil über einem Drittel, während er in keinem der ostdeutschen Flächenländer über zehn Prozent kommt. Fast zwei Drittel von ihnen (65,7 Prozent) sind seit 1956 selbst zugewandert ("erste Generation"). 3,5 Millionen dieser ersten Generation sind zwischen 1956 und 1989 nach Deutschland gekommen (25,8 Prozent), 3,2 Millionen im Zeitraum von 1990 bis 1999 (23,5 Prozent), 3,8 Millionen zwischen 2000 und 2014 (28,1 Prozent) und 3,0 Millionen (22,5 Prozent) seit 2015. In den östlichen Flächenländern mit ihrem insgesamt niedrigen Anteil an Zugewanderten liegt der Anteil der seit 2015 zugewanderten Menschen zwischen 38 Prozent und 52 Prozent.

Von den Menschen mit eigener Migrationserfahrung sind fast 50 Prozent aus familiären Gründen nach Deutschland eingereist. Die Aufnahme einer Beschäftigung war für etwa 20 Prozent der Hauptbeweggrund, Flucht und Vertreibung haben knapp 15 Prozent aller Befragten als Wanderungsmotiv angegeben, wegen Studium und Ausbildung sind knapp fünf Prozent eingereist. Dabei gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern: In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gab über die Hälfte familiäre Gründe an. Die Aufnahme einer Beschäftigung wurde unter den Zugezogenen in Bayern, Berlin, Baden-Württemberg und Hessen überproportional häufig genannt. Flucht, Verfolgung und Vertreibung waren für jeweils über 25 Prozent in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg Grund des Zuzugs.

Die Zahl aller Schutzsuchenden zusammen (das sind die drei Gruppen: Asylbegehrende im Verfahren, anerkannte Asylbegehrende sowie Asylbegehrende, die nach abgeschlossenem Verfahren ausreisepflichtig sind) ist in allen Bundesländern zwischen 2017 und 2019 angestiegen. Bundesweit lag sie 2017 bei 1,68 Millionen, im Jahr 2019 waren es 1,84 Millionen Menschen. Die Zahl der neu eingereichten Asylerstanträge ist nach dem Höhepunkt im Jahr 2015 in allen Bundesländern abermals deutlich gesunken. Im Jahr 2019 wurden bundesweit knapp 143.000 Erstanträge gestellt (2017: 198.000 Anträge).

Die Bevölkerung mit Zuwanderungsgeschichte in Deutschland ist im Durchschnitt deutlich jünger. Bundesweit waren im Jahr 2019 rund 14 Prozent aller Menschen jünger als 18 Jahre, bei Menschen mit Zuwanderungsgeschichte lag der Anteil der Jungen bei 24 Prozent.

Unter jenen, die seit 2015 zugewandert sind, verfügt mit 43,5 Prozent ein erheblicher Teil über die Hochschulreife, in den Ländern liegen die Werte zwischen 34 Prozent in Niedersachsen und 69 Prozent in Berlin. In allen Bundesländern liegt dieser Wert über den jeweiligen Quoten aller früheren Einwanderergruppen.

In der Altersgruppe der 18- bis 65-Jährigen haben Personen mit Zuwanderungsgeschichte mit 15,8 Prozent generell etwas häufiger einen Hochschulabschluss erreicht als Personen ohne Zuwanderungsgeschichte (13,5 Prozent). Allerdings ist bei Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft der Anteil der Schulabgänger ohne Schulabschluss nach dem Ende der Schulpflicht deutlich höher.

Gleichzeitig verfügt in der Bevölkerung mit Zuwanderungsgeschichte in der Altersgruppe der 25- bis unter 65-Jährigen mehr als ein Drittel (35 Prozent) nicht über eine abgeschlossene formale berufliche Qualifikation, während es in der Bevölkerung ohne Zuwanderungsgeschichte neun Prozent sind. Besonders hohe Anteile an Personen mit Zuwanderungsgeschichte ohne beruflichen Abschluss wurden für Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg sowie das Saarland ermittelt, deutlich niedrigere Werte für die ostdeutschen Bundesländer Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

Bei Personen mit Zuwanderungsgeschichte ist die Erwerbstätigenquote in Deutschland von 2017 auf 2019 um knapp drei Prozentpunkte angestiegen, am stärksten in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt mit jeweils über zehn Prozentpunkten. Traditionell hoch fallen die Erwerbstätigenquoten in Baden-Württemberg und Bayern aus, vor allem auch in der Bevölkerung mit Zuwanderungsgeschichte. Beim Vergleich der ersten und zweiten Generationen zeigt sich, dass die zweite Generation eine niedrigere Erwerbstätigenquote (64 Prozent) aufweist als die erste (71 Prozent), doch dass die Unterschiede zwischen 2017 und 2019 etwas kleiner geworden sind.

Der Anteil der Erwerbstätigen unter den seit 2015 zugewanderten Menschen ist mit 50 Prozent deutlich niedriger als unter anderen Gruppen. Die Spitzengruppe bilden denjenigen, die bereits in den 1990er Jahren nach Deutschland zugezogen sind, mit Quoten zwischen 89 Prozent (Thüringen) und 80 Prozent (NRW). Zum Vergleich: Die Erwerbstätigenquote in der Gesamtbevölkerung bundesweit lag 2019 bei 77 Prozent.

Markant ist, dass die Anteile geringfügig Beschäftigter zwischen 2017 und 2019 fast überall gesunken sind, bei den Menschen mit Zuwanderungsgeschichte stärker als bei denjenigen ohne Zuwanderungsgeschichte. Lediglich in Niedersachen und Hamburg hat der Anteil geringfügig Beschäftigter unter Personen mit Zuwanderungsgeschichte minimal zugenommen.

Der Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit Zuwanderungsgeschichte ist zwischen 2017 und 2019 um knapp zwei Prozentpunkte gestiegen. Er beträgt bundesweit 14,5 aller Beschäftigten im Öffentliche Dienst und liegt damit spürbar unter dem Bevölkerungsanteil von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (25 Prozent). Die Spitzenwerte für Baden-Württemberg (20,8 Prozent), Bremen (19,9), Hamburg (19,7) und Hessen (18,5) lassen sich zumindest zum Teil auf die hohen Bevölkerungsanteile mit Zuwanderungsgeschichte in diesen Ländern zurückführen.

Insgesamt betrachtet bestehen zwischen den Bundesländern hinsichtlich der Arbeitsmarktintegration allerdings große Unterschiede. Die Daten für 2019 bestätigen den Befund der vergangenen Jahre, dass bundesweit Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit dreimal so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind wie Deutsche (13,5 zu 4,5 Prozent). Besonders hoch ist der Unterschied in Bremen (26 zu 7,9 Prozent), besonders gering ist er in Bayern mit 7,7 zu 2,7 Prozent.

Diese Zahlen spiegeln sich in den Armutsrisikoquoten wider. Sie liegen bei Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bundesweit bei 27,9 Prozent, bei Menschen ohne Migrationshintergrund mit 11,7 Prozent nicht einmal halb so hoch. Besonders hohe Armutsrisikoquoten unter Menschen mit Zuwanderungsgeschichte haben die Ostdeutschen Bundesländer und Bremen mit Werten zwischen 39,6 (Mecklenburg-Vorpommern) bis 48,5 Prozent (Sachsen), besonders niedrige haben Bayern und Baden-Württemberg mit unter 20 Prozent.

Im Jahr 2019 wurden mehr als 43.000 Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gestellt, das sind 7.000 mehr als 2017. Die Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit wurde in 47 Prozent der Fälle ausgesprochen, in 41 Prozent wurde mit der Auflage zur Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme anerkannt, in 7,4 Prozent wurde eine partielle Gleichwertigkeit anerkannt. 5,1 Prozent der Anträge auf Anerkennung eines gleichwertigen Berufsabschlusses wurden abgelehnt, wobei Mecklenburg-Vorpommern mit 18,6 und Bremen mit 12,5 Prozent Ablehnungen die höchsten Werte unter den Ländern erreichen, während im Saarland (keine Ablehnungen), Hessen (2,9) und Niedersachsen (3,2 Prozent) die wenigsten Anträge abgelehnt werden.

Zwölf Prozent aller Wahlberechtigten haben eine Zuwanderungsgeschichte, die höchsten Anteile leben mit jeweils rund 17 Prozent in Bremen, Baden-Württemberg und Hessen, die niedrigsten mit maximal vier Prozent in den östlichen Flächenländern.

In drei Bundesländern (Bremen, Hessen und Berlin) sprechen mittlerweile über ein Drittel der Kinder in Kitas zu Hause nicht vorrangig Deutsch. In den östlichen Flächenländern sind es jeweils unter acht Prozent.

Zum Begriff Migrationshintergrund
Ein Mensch hat einen Migrationshintergrund, wenn er selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Der Begriff Zuwanderungsgeschichte wird hier synonym verwendet. Einige der im Monitoring referierten Daten beziehen sich nicht auf sämtliche Personen mit Zuwanderungsgeschichte, sondern ausschließlich auf die Teilmenge der Ausländer, also Personen, die selber nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind.

Zum Bericht
Der Integrationsmonitor wird herausgegeben von der Konferenz der für Integration
zuständigen Ministerinnen und Minister/Senatorinnen und Senatoren der Länder (IntMK) unter dem Vorsitz Bremens von Oktober 2020 bis September 2021. Verfasser ist die länderoffene Arbeitsgruppe "Indikatorenentwicklung und Monitoring" der IntMK unter Federführung der Länder Hessen und Baden-Württemberg. Datenquellen sind unter anderem der Mikrozensus, die Schul- und die Hochschulstatistiken, der IQB-Bildungstrend, die Berufsbildungsstatistik, die Arbeitslosenstatistik, die Einbürgerungsstatistik, die Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und andere. Verwendet wurden die jeweils aktuellsten verfügbaren Datensätze, zumeist aus dem Jahr 2019, teils aber auch aus 2018 und 2020.

Der Bericht dokumentiert die Entwicklung in den Kernbereichen der Integration im Zeitraum von 2017 bis 2019 für die einzelnen Bundesländer sowie die gesamte Bundesrepublik. Der Bericht zeigt auf, wo es Integrationsfortschritte gegeben hat, und weist auf Handlungsbedarfe hin.

"Der Bericht macht deutlich, dass die Integration in vielen Bereichen weiter vorangeschritten ist, dass aber auch gegenläufige Trends zu beobachten sind," sagte Anne Janz, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Die starke Zuwanderung der letzten Jahre führt dazu, dass augenblicklich eine größere Zahl von Menschen am Anfang ihres Integrationsprozesses steht als in der Vergangenheit. Folglich hätten sich bei einigen Indikatoren – wie schon im vorherigen fünften Bericht aus dem Jahr 2019 – die positive Entwicklung früherer Jahre abgeschwächt.

Der Bericht im Wortlaut als barrierefreies Dokument findet sich hier zum Download Integrationsmonitoring (pdf, 7 MB), er ist zudem eingebunden in die Webseite der Integrationsministerkonferenz www.integrationsministerkonferenz.de.

Der gesamte Bericht mit den fünf vorigen Berichten sowie zahlreiche weitergehende Daten in Form von Excel-Tabellen sind eingestellt unter www.integrationsmonitoring-laender.de.

Kontakt
Gabriela Fuhr-Becker, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Tel: (0611) 3219 3376; E-Mail: gabriela.fuhr-becker@hsm.hessen.de

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de