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Der Senator für Inneres und Sport

Zeitvorgaben für Gedenkveranstaltungen am 7. Oktober

Innensenator Mäurer hält zeitliche Trennung für unverzichtbar

24.09.2025

Für den 7. Oktober 2025, den zweiten Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel, haben verschiedene Veranstalter mehrere Gedenkversammlungen in der Bremer Innenstadt angemeldet. Die Versammlungsbehörde hat entschieden, diese Versammlungen zeitlich voneinander zu trennen.

Angemeldete Versammlungen
Angemeldet wurden insgesamt vier Versammlungen:
Eine Gedenkversammlung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Bremen/Unterweser e.V. zum Gedenken an die Opfer des Hamas-Angriffs. Dazu drei Versammlungen mit palästinensischem Bezug zum Gedenken an palästinensische Opfer der nachfolgenden Kriegshandlungen. Alle Versammlungen sollen im Bereich des historischen Marktplatzes und seiner unmittelbaren Umgebung stattfinden.

Warum eine zeitliche Trennung?
Die Versammlungsbehörde hat eine zeitliche Staffelung der Versammlungen verfügt, um gegenseitige Störungen zu verhindern. Dazu Innensenator Ulrich Mäurer: "Der Nahostkonflikt führt zu starken Emotionen und Polarisierungen. Bei Versammlungen zu diesem Thema besteht ein erhöhtes Risiko für verbale Auseinandersetzungen und strafrechtlich relevante Anfeindungen. Das gilt es im Interesse aller zu verhindern."

Bereits am 7. Oktober im vergangenen Jahr kam es bei zeitgleich stattfindenden Versammlungen zu erheblichen Störungen. Teilnehmer einer palästinensischen Versammlung skandierten lautstark Parolen während Gebeten und Schweigeminuten der Gedenkversammlung für die Opfer und Geiseln des Hamas-Angriffs. Es kam zu Beleidigungen und provokativem Verhalten.

"Sowohl der Opfer des Hamas-Angriffs vom 7. Oktober 2023 als auch der palästinensischen Zivilbevölkerung darf und soll gedacht werden. Durch die zeitliche Trennung ermöglichen wir allen Beteiligten ein würdiges und ungestörtes Gedenken, ohne dass sich die verschiedenen Versammlungen gegenseitig beeinträchtigen", so Mäurer.

Die Versammlungsbehörde hat deshalb folgende Lösung entwickelt:

  • 10 - 14 Uhr: Versammlungen mit palästinensischem Bezug
  • 14 - 17 Uhr: Pufferzeit für Ab- und Aufbauarbeiten
  • 17 - 19 Uhr: Versammlung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft

Die Entscheidung erfolgt auf Basis des Versammlungsgesetzes und der staatlichen Neutralitätspflicht. Wenn mehrere Versammlungen für denselben Ort und Zeitraum angemeldet werden, muss die Behörde einen Interessenausgleich schaffen. Dabei sind sowohl das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit als auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu berücksichtigen.

Ansprechpartner für die Medien:
René Möller, Pressesprecher beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rene.moeller@inneres.bremen.de