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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Zeit für die eigene Bildung: Webseite "Bildungszeit" jetzt online

Gemeinsame Pressemitteilung der Senatorin für Kinder und Bildung und der Arbeitnehmerkammer Bremen:

30.11.2017

Mit Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes in ein kompetenzorientiertes "Bildungszeitgesetz" wird nun auch eine Webseite veröffentlicht, die rund um das Thema informiert. Welche Rechte haben die Beschäftigten? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Und welchen Nutzen haben sowohl die Beschäftigten, aber auch ihre Vorgesetzten von der Teilnahme an Bildungszeitveranstaltungen? Diese und mehr Fragen werden auf www.bildungszeit.bremen.de beantwortet.

In einem Erklärvideo sind die wichtigsten Informationen anschaulich und leicht verständlich zusammengefasst. Ergänzend vermittelt die Anleitung "In vier Schritten zur Bildungszeit", dass eine Bildungszeit-Teilnahme ohne großen Aufwand möglich ist.

Aber auch Beschäftigte und Arbeitgeber kommen auf der Website zu Wort: Beschäftigte, die die Bildungszeit für sich entdeckt haben, berichten hier von ihren Erfahrungen. Deutlich wird vor allem, dass ganz unterschiedliche Interessen mit der Bildungszeit-Teilnahme verfolgt werden können. Für die Lernenden ist es deshalb von großer Bedeutung, dass sie zwischen beruflichen, politischen oder allgemeinen Bildungszeitveranstaltungen wählen können.

Während der Nutzen der Bildungszeit für Teilnehmende unbestritten ist, schätzen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Teilnahme ihrer Beschäftigten oftmals kritisch ein. Interessant ist deshalb, dass auf der Webseite auch Bremer Arbeitgeber/innen zu Wort kommen und Stellung zum Thema beziehen.
Dass auch Vorgesetzte einen Nutzen von der Bildungszeit haben, belegten u.a. Ergebnisse der Studie "Bildungsurlaub – Planung, Programm und Partizipation" (Robak et al. 2015). "Die Teilnahme an Bildungszeitveranstaltungen bietet den Lernenden die Möglichkeit, Kompetenzen neu zu erwerben oder zu erweitern. "Selbst wenn der Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme nicht den fachlichen Erfordernissen im Betrieb entspricht, stellt der Kompetenzerwerb immer auch einen Gewinn für das Unternehmen dar", weiß die Senatorin für Kinder und Bildung, Dr. Claudia Bogedan.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die eben dieser Auffassung sind und in ihren Unternehmen ein bildungszeitfreundliches Klima fördern, können sich jetzt entsprechend auszeichnen lassen. So wird auf der Webseite erstmals über das Gütesiegel "Bildungszeitfreundlicher Betrieb" informiert. Mit diesem Gütesiegel werden Betriebe ausgezeichnet, die der Teilnahme an Bildungszeit positiv gegenüber eingestellt sind und die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Teilnahme an Bildungszeitveranstaltungen unterstützen.
Auch Senatorin Dr. Bogedan sieht in dem Gütesiegel eine gute Werbemöglichkeit für Betriebe: "Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels kann eine bildungsfreundliche – und damit auch eine bildungszeitfreundliche Kultur – das ‚I-Tüpfelchen‘ bei der Personalgewinnung und -entwicklung sein."

Die Webseite bietet aber nicht nur Informationen für potenzielle Teilnehmende und Betriebe, sondern auch für Anbieter von Bildungsveranstaltungen. Für sie bietet die Website u.a. Informationen dazu, wie eine Weiterbildungsmaßnahme nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt werden kann und welche Voraussetzungen hierzu erfüllt werden müssen.

Bremen verfügt damit nun über ein umfassendes, zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern abgestimmtes Informationsangebot. Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen, Ingo Schierenbeck, stellt dabei das wesentliche Ziel in den Fokus: "Die Bildungszeit schafft die notwendige Grundlage, um sich neben der Berufstätigkeit neues Wissen anzueignen. Sie fördert damit die immer wichtiger werdende Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ist deshalb auch im Interesse der Arbeitgeber. Mit dieser Webseite wollen wir umfassend über die Bildungszeit informieren und für eine aktive Unterstützung der sich weiterbildenden Beschäftigten werben."