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Der Senator für Finanzen | Senatskanzlei

"Wirtschaftlich stark, sozial gerecht und ökologisch nachhaltig"

Senat beschließt Haushalts-Eckwerte 2022/2023

30.03.2021

Die Corona-Auswirkungen haben auch in den kommenden beiden Jahren erhebliche Auswirkungen auf den Bremer Haushalt. Angesichts massiver Einbrüche bei den Steuereinnahmen und gleichzeitiger pandemiebedingter zusätzlicher Ausgaben hat der Senat heute (30. März 2021) im Rahmen seines Eckwertebeschlusses der Bürgerschaft vorgeschlagen, die Ausnahmeregel der Schuldenbremse wegen der außergewöhnlichen Notsituation auch 2022 und 2023 in Anspruch zu nehmen. Insgesamt liegen die Ausgaben des Landes (ohne den Bremen-Fonds) bei rund 5,1 Milliarden Euro pro Jahr, die der Stadt bei 3,2 Milliarden Euro - und damit leicht über den Werten des vorigen Doppelhaushaltes.

Pressekonferenz zu den Corona-Auswirkungen auf den Bremer Haushalt (v.l.n.r.) Sprecher des Senats Christian Dohle, Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Finanzsenator  Dietmar Strehl und Pressesprecherin beim Senator für Finanzen Dagmar Bleiker
Pressekonferenz zu den Corona-Auswirkungen auf den Bremer Haushalt (v.l.n.r.) Sprecher des Senats Christian Dohle, Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Finanzsenator Dietmar Strehl und Pressesprecherin beim Senator für Finanzen Dagmar Bleiker

Finanzsenator Dietmar Strehl betont: "Wir werden den Bremen-Fonds (insgesamt 1,2 Milliarden Euro) fortschreiben und zusätzlich Steuerausfälle von jährlich rund 300 Millionen Euro kreditfinanzieren. Dadurch können wir die Corona-Folgen abmildern und die Widerstandskraft von Wirtschaft und Gesellschaft stärken. Wir können und wollen nicht gegen die Krise ansparen. Nicht zu handeln hätte weitaus schlimmere Folgen. Klar ist aber auch: Diese Kredite belasten künftige Haushalte und müssen ab 2024 schrittweise getilgt werden. Deshalb sind den Wünschen aller Ressorts Grenzen gesetzt – so gut und wichtig einzelne Projekte auch sind."

Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte erklärt: "Die rot-grün-rote Landesregierung ist angetreten für ein wirtschaftlich starkes, sozial gerechtes und ökologisch nachhaltiges Bremen. Die Corona-Pandemie hat die finanziellen Rahmenbedingungen dramatisch verschlechtert. Trotzdem ist es dem Senat gelungen, einen Rahmen für den Haushalt vorzulegen, innerhalb dessen die gemeinsamen politischen Ziele fortgeführt werden können. Allerdings mit deutlich kleineren Schritten als geplant. Aber wir können die Rahmenbedingungen nicht ignorieren. Wir werden deshalb auch künftig jeden Euro zweimal umdrehen müssen, bevor wir ihn ausgeben."

Zentrale Haushaltseckdaten (Land- und Stadtdaten können nicht addiert werden, da sonst Doppelbuchungen entstünden):

  • Die Ausgaben des Landes (ohne den Bremen-Fonds) liegen bei rund 5,1 Milliarden Euro pro Jahr, die der Stadt bei 3,2 Milliarden Euro (zum Vergleich: Der Haushaltsanschlag 2021 betrug für das Land 4,9 Milliarden Euro und für die Stadt 3,1 Milliarden Euro).
  • Im Rahmen des Bremen-Fonds werden in 2022/2023 insgesamt 668 Millionen Euro eingeplant. Die einzelnen Maßnahmen müssen noch im Detail ausgearbeitet und beantragt werden. Es bleibt beim bisherigen Verfahren. Die Einzelmaßnahmen müssen vom Haushalts- und Finanzausschuss bewilligt werden. Die Summe teilt sich wie folgt in sechs Themenbereiche auf: 225 Millionen zur Verbesserung der Gebäudeinfrastruktur für Kita, Schulen, Hochschulen und Sport , 134 Millionen Euro für die Stärkung der Pandemieresilienz der Krankenhäuser und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, 131 Millionen Euro zur Unterstützung der wirtschaftsstrukturellen Transformation, 78 Millionen Euro zur Unterstützung der ökologischen Transformation, 60 Millionen Euro für die unmittelbare Pandemiebewältigung und 40 Millionen Euro zur Unterstützung der Digitalisierung von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. (vgl. Anhang)
  • Die Zinsausgaben des Landes betragen 575 Millionen Euro in 2022 und 550 Millionen Euro in 2023 – trotz steigernder Kredite (wegen der Notsituation). Der Grund: Die sehr günstigen aktuellen Zinskonditionen, die sich bei neuen Krediten oder Umschuldungen positiv auswirken. Zur Erinnerung: das Land hatte zum 1. Januar 2020 die kommunalen Schulden komplett übernommen.
  • Für Land und Stadt sind noch Konsolidierungen in Millionenhöhe erforderlich. Es geht um noch nicht im Einzelnen feststehende Mehreinnahmen/Minderausgaben, die in den entsprechenden Haushaltsjahren noch erbracht/gelöst werden müssen. Im Landesetat sind es 57 Millionen Euro in 2022 und im Stadtetat sind es je 65 Millionen Euro in 2022 und 2023.
  • Das Personal wird aufgestockt. Es werden 310 neue Vollzeitstellen in 2022 und weitere 168 neue Vollzeitstellen in 2023 eingeplant. Darin enthalten: 120 neue Lehrkräfte in 2022 und weitere 100 in 2023. Damit wird der steigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern Rechnung getragen. Die Beschäftigungszielzahl für die Feuerwehr steigt um 32 Vollzeitstellen in 2022 und weitere 26 in 2023. Das Personal im Sozialbereich wird um 40 Vollkräfte erhöht, um Gesetzesänderungen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzrechtes, des Opferentschädigungsrechts sowie im Vormundschafts- und Betreuungsrecht umsetzen zu können.
  • Zusätzlich wird die befristete Finanzierung von 98 Stellen verstetigt, so dass sie nun dauerhaft abgesichert sind. Diese Stellen wurden über das 3. Sofortprogramm für Flüchtlinge sowie durch Integrationsmittel geschaffen, deren Finanzierung im Jahr 2021 ausgelaufen wäre.

Steigende Tilgungsverpflichtungen ab 2024
Bremen ist bereits jetzt verpflichtet, jährlich 80 Millionen Euro zu tilgen (gemäß der Sanierungshilfenvereinbarung, wonach Bremen 400 Millionen Euro per anno vom Bund erhält). Hinzu kommen ab 2024 die jährlichen Raten zur Tilgung der für den Bremen-Fonds und den Ausgleich der pandemiebedingten Steuerausfälle aufgenommenen Kredite. Macht zusammen weitere 69 Millionen Euro. Insgesamt beträgt die jährliche Tilgungsverpflichtung ab 2024 149 Millionen Euro.

Zur Finanzierung der Personalkosten trägt die Anstalt für Versorgungsvorsorge (AVV) bei. In 2020/2021 sind es 35 Millionen Euro, die 2022/2023 auf jährlich 70 Millionen Euro erhöht werden. Bleibt es bei dieser Höhe in den Folgejahren, wird aus dem AVV ab 2028 kein Geld mehr zur Verfügung stehen. Die Summe von 70 Millionen Euro muss dann anderweitig erbracht werden.

Finanzsenator Strehl betont: "Das sind dicke Brocken, die künftig gestemmt werden müssen. Der Senat steht vor der Aufgabe, jetzt Maßnahmen einzuleiten, die in den Folgejahren die Haushaltsgestaltung erleichtern. Einen wichtigen Beitrag liefert dazu die Digitalisierung der Verwaltung. Sie soll weiter beschleunigt werden, um den Bürgerservice zu verbessern und strukturell die Kosten zu senken sowie ein effektiveres Arbeiten der Verwaltung zu erreichen. Deshalb werden wir unser Engagement weiter intensivieren."

Das weitere Verfahren
Die Ressorts müssen jetzt eigene Haushaltsvorentwürfe im Rahmen ihrer jeweiligen Eckwerte erstellen. Diese werden dann in den Deputationen und Ausschüssen beraten. Danach erfolgt die erneute Befassung im Senat. Der dann beschlossene Haushaltsentwurf wird an die Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung weitergeleitet. Das letzte Wort hat das Parlament.

Im Anhang:
Potenzielle Themen und Maßnahmenvorschläge für eine Finanzierung aus dem Bremen-Fonds (pdf, 521.8 KB)

Achtung Redaktionen:
Die Pressestelle des Senats bietet Ihnen das Foto zu dieser Mitteilung zur honorarfreien Veröffentlichung an. Foto: Senatspressestelle
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Ansprechpartner/-in für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, christian.dohle@sk.bremen.de

Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de