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Senatskanzlei

Was dürfen ARD/ZDF im Internet?

19.06.2008

Staatsvertrag zur Diskussion als Download/Vorschläge und Kommentierungen willkommen

Lebhaft ist die Auseinandersetzung um den zukünftigen Auftritt der öffentlich-rechtlichen Medien im Internet. Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen hatte davor gewarnt, Entwicklungsperspektiven von ARD und ZDF nicht unangemessen zu beschneiden, vor allem das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger bei Recherche-Möglichkeiten im Rahmen der Polit- und Zeitmagazine wie Panorama, Monitor oder buten un binnen zu berücksichtigen.


Die Ministerpräsidenten haben am 12.06.08 den Referentenentwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der den Auftrag und den Umfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland konkreter festlegen soll, zur Kenntnis genommen. Beschlossen wurde, nun in weitere Gespräche mit der Europäischen Kommission einzutreten. Das ist erforderlich, weil der größte Teil der Änderungen den sog. Beihilfe-Kompromiss betrifft: Die Kommission hatte beanstandet, dass der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und auch die wirtschaftliche Betätigung der Sender nicht ausreichend im Gesetz verankert sind. Mit diesem Staatsvertrag, der im Mai des kommenden Jahres in Kraft tritt, sollen die Bedenken ausgeräumt werden.


Aktuell wird vor allem die Frage, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukünftig im Internet anbieten soll, diskutiert. Der Entwurf des Rundfunk-Staatsvertrags sieht dazu eine Regelung vor allem im neuen § 12d (Telemedien) vor.


Die Senatskanzlei hat den Referentenentwurf für die Diskussion als Download zur Verfügung gestellt. Ebenso steht die sog. Negativliste bereit, die konkretisiert, was die Sender künftig nicht im Intenet anbieten werden.


Ekkehart Siering, Medienreferent in der Senatskanzlei, erklärt dazu: „Wenn Sie Anregungen zu diesem Staatsvertrag haben, können Sie sich gerne per eMail an medienreferat@sk.bremen.de wenden.“ Er bittet aber auch um Verständnis: „Da uns eine Vielzahl von Fragen erreichen, bitten wir schon jetzt um Verständnis, wenn nicht alle Anfragen beantwortet werden können.“


Im Anhang:

Arbeitsentwurf zur Umsetzung der Zusagen gegenüber der EU-Kommission im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens ARD/ZDFExternes Angebot