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Der Senator für Inneres und Sport

Verwaltungsurteil nach Abschiebung von Ibrahim M.: Betretungs- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik bleibt sieben Jahre bestehen

Innensenator Mäurer: "Gericht bestätigt im Kern unsere Einschätzung dieser Person"

12.07.2021

Nach der heutigen mündlichen Urteilsverkündung in Sachen des zuletzt am 23. November 2019 in den Libanon abgeschobenen mehrfach verurteilten Straftäters Ibrahim M. bleibt das Betretungsverbot für die Bundesrepublik Deutschland für Ibrahim M. bestehen. Innensenator Ulrich Mäurer äußert sich in einer Stellungnahme wie folgt dazu: "Entscheidend für uns ist, dass das Verwaltungsgericht damit klargestellt hat, dass Ibrahim M. die Bundesrepublik sieben Jahre lang nicht mehr betreten und sich hier auch nicht kurzzeitig für zum Beispiel private Anlässe aufhalten darf. Damit bestätigt das Gericht unsere Auffassung, dass es sich bei Herrn M. um eine 'gefährliche Person' handelt und er weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt." Hinsichtlich der weiteren Entscheidungen des Gerichts, in der unter anderem die Art und Weise der beiden Abschiebungen als rechtswidrig bezeichnet worden waren, werde man sich erst äußern, sobald die Urteilsbegründung schriftlich vorliege, so Mäurer. "Wir sind weiter überzeugt, dass wir damals rechtmäßig gehandelt haben und behalten uns vor, einen Antrag auf Zulassung zur Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu stellen."

Zum Hintergrund:
Ibrahim M. war erstmalig am 10.Juli 2019 abgeschoben worden. Er kehrte daraufhin mit Hilfe von Schleppern am 30. Oktober illegal nach Bremen zurück, stellte einen Asylantrag und kam sofort in Abschiebehaft. Nach Ablehnung seines Asylantrages durch das BAMF wurde er am 23. November 2019 umgehend erneut abgeschoben.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de