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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 und 8

Behörde bietet betroffenen Grundeigentümern individuelle Information und Beratung an

10.12.2013

Im Rahmen der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens für die Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 und 8 bietet die Behörde allen betroffenen Grundeigentümern individuelle Information und Beratung an. Ein entsprechender Brief ist an 24 private Haushalte, neun Immobilien–Gesellschaften und vier Eigentumsverwaltungen versandt worden. Die Grundeigentümer bekommen präzise und detaillierte Informationen darüber, wie genau ihr Grundstück von der Maßnahme betroffen sein wird. Durch die vorzeitige Information sollen unnötige Missverständnisse und Ärger bei den Eigentümern so weit wie möglich vermieden werden.

Die Stadtgemeinde Bremen plant, die Straßenbahnlinie 1 über das heutige Ende am Roland-Center hinaus bis Mittelshuchting und die Linie 8 bis zur Landesgrenze an der Varreler Landstraße zu verlängern. Bereits im Jahr 2010 wurde hierzu eine Planung aufgestellt und in ein Planrechtsverfahren gegeben. Aus diesem Planrechtsverfahren und der anschließenden Bürgerbeteiligung im Jahr 2012 haben sich eine Vielzahl von zum Teil wesentlichen Verbesserungen zur Minderung der Betroffenheit der Anlieger entlang der neuen Straßenbahntrassen ergeben. Leider ließen sich jedoch auch durch die umfangreichen Anpassungen und Verbesserungen einzelne Eingriffe in privaten Grund nicht vollständig vermeiden.

Die Behörde bietet den Grundeigentümern nun an, ihnen in den nächsten Wochen und Monaten die sie betreffenden Planungen in einem persönlichen Gespräch vorzustellen und Informationen zum weiteren Verfahren zu geben. Voraussichtlich im Frühjahr 2014 werden die vollständigen Planunterlagen dann in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt werden.