Sie sind hier:
  • Startseite
  • Verbot der sogenannten „Liederabende“ am Gedenktag anlässlich der Reichspogromnacht am 9. November 2019

Der Senator für Inneres und Sport

Verbot der sogenannten „Liederabende“ am Gedenktag anlässlich der Reichspogromnacht am 9. November 2019

08.11.2019

Auf Anordnung des Innensenators Ulrich Mäurer sind am kommenden Sonnabend, 9.11.2019, alle sogenannten Liederabende und Konzerte der Bands „Hermunduren“ und „Zeitnah“, sonstige Veranstaltungen der Gruppierung „Phalanx 18“ sowie jegliche Form von Ersatzveranstaltungen in Bremen verboten.

Grund für das Verbot ist die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Aufgrund der polizeilichen Erkenntnisse zum Veranstaltungsumfeld und dem zu erwartenden Publikum drohen am 9.11.2019 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Rechtsverletzungen. Angesichts des vertretenen rechtsextremistischen Weltbildes und der grundsätzlichen Bereitschaft zur Gewaltausübung besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen nicht friedlichen Veranstaltungsverlauf. Nach derzeitigem Sachstand muss davon ausgegangen werden, dass die teilnehmenden Personen diese Musikveranstaltung nutzen werden, um Straftaten zu begehen.

Zudem ist davon auszugehen, dass die dort vorgetragenen Liedtexte jugendgefährdend sind, strafrechtlich relevante Inhalte haben werden und insgesamt der Verherrlichung einer nationalsozialistischen Ideologie dienen sollen.

„Schließlich ist auch der gewählte Veranstaltungstag keinesfalls zufällig gewählt“, erklärt Innensenator Mäurer. Der 9.11. ist der Gedenktag anlässlich der Novemberpogrome von 1938, bei welchen allein in der Nacht vom 9. auf den 10.11.1938 durch die vom damaligen nationalsozialistischen Regime organisierten und durchgeführten Gewalttaten gegen die jüdische Bevölkerung Deutschlands und Österreichs über 400 jüdische Personen ermordet wurden. Innensenator Mäurer: „Angesichts der rechtsextremistischen Weltanschauung dieser Gruppierung ist davon auszugehen, dass die Veranstaltung nicht dem Gedenken, sondern vielmehr einer Verhöhnung der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus dienen soll.“

Hintergrund: Die Allgemeinverfügung wurde auf Grundlage des § 10 Abs. 1 des Bremischen Polizeigesetzes (BremPolG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) zum Schutze der öffentlichen Sicherheit erlassen.

Ansprechpartnerin für die Medien: Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de | https://www.inneres.bremen.de/