Sie sind hier:
  • Verantwortung für einen Angehörigen oder eine andere Person übernehmen

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Verantwortung für einen Angehörigen oder eine andere Person übernehmen

Sozialsenatorin informiert über ehrenamtliche rechtliche Betreuung

12.01.2022

Wer in zentralen Fragen seines Lebens keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann, braucht zu seiner Unterstützung eine rechtliche Betreuung oder einen Vorsorgebevollmächtigten. Diese Funktionen können Angehörige übernehmen oder Fremde, auch ehrenamtlich. Für die damit verbundenen rechtlichen, praktischen und persönlichen Fragen hat die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport eine Reihe mit Informationsveranstaltungen in Bremen Stadt, Bremen Nord und Bremerhaven aufgelegt. Sie befasst sich mit vielen Aspekten der rechtlichen Betreuung und der Vorsorgevollmacht, unter anderem mit Fragen der Vermögensverwaltung, der Gesundheitsvorsorge, der Patientenverfügung und den rechtlichen Grundlagen freiheitsentziehender Maßnahmen. Weitere Themen der Reihe: Wie kann man Menschen mit Demenzerkrankung bei ihren Entscheidungen unterstützen? Wie begegnet man Betreuten, die unter Angststörungen leiden, unter Zwangsstörungen oder Depressionen? Welche haftungsrechtlichen Fragen können auf einen Betreuer, eine Betreuerin, einen Vorsorgebevollmächtigten oder eine Vorsorgebevollmächtigte zukommen?

"Rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmachten sichern Menschen für den Fall ab, dass sie die zentralen Fragen ihres Lebens nicht mehr selbst entscheiden können", sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Von Bedeutung seien dabei in erster Linie die gesundheitlichen und die wirtschaftlichen Belange. "Wir haben es in diesem Bereich also mit den privatesten Lebensbereichen zu tun. Man übernimmt eine große Verantwortung, indem man einer nahestehenden Person das gute Gefühl gibt, dass diese persönlichsten Belange in guten Händen sind. Vielleicht ist es noch herausfordernder, die Interessen eines hilflosen Menschen zu vertreten, den man erst im Betreuungsverhältnis kennengelernt hat."

Mit der Betreuung und der Vollmacht stellen sich manchmal "komplizierte rechtliche und praktische Fragen, und auch der menschliche Umgang ist nicht immer ganz einfach", sagte Senatorin Stahmann weiter. Als Referentinnen und Referenten stehen daher unter anderem Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Verfügung, Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer, Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Behördenmitarbeiter und Behördenmitarbeiterinnen sowie medizinisches Fachpersonal.

Der Unterschied zwischen rechtlicher Betreuung und Vorsorgevollmacht
Eine rechtliche Betreuung setzen Richterinnen und Richter an einem Betreuungsgericht ein. Die rechtliche Betreuung können Verwandte wahrnehmen, aber auch unbescholtene Dritte. Sie findet unter Aufsicht des Gerichts statt. Mit der Vorsorgevollmacht dagegen überträgt eine voll geschäftsfähige erwachsene Person ihre Rechte eigenständig an eine andere Person. Im Unterschied zur rechtlichen Betreuung steht der Vorsorgebevollmächtigte nicht unter Aufsicht des Gerichts, es handelt sich um eine rein privatrechtliche Vereinbarung zwischen den beiden Personen. Der wesentliche Unterschied in der konkreten Arbeit sind die Darlegungspflichten gegenüber dem Gericht, die übrigen Belange unterscheiden sich nicht.

Die Fortbildungsreihe wird getragen von der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten, in der unter anderen die Betreuungsvereine, Betreuungsgerichte, der Magistrat Bremerhaven und das Amt für Soziale Dienste vertreten sind.

Die Teilnahme an den Vorträgen ist kostenfrei. Zwei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung wird eine Anmeldebestätigung verschickt. Ob die Veranstaltung digital oder vor Ort stattfindet, wird jeweils anhand der Pandemielage entschieden und rechtzeitig mitgeteilt. Das Programm findet sich hier: www.soziales.bremen.de/betreuung

Anmeldungen für die Stadt Bremen:
Telefon: (0421) 361 15528
Fax: 0421 361 16078
E-Mail: kwadrat-veranstaltungsservice@werkstatt.bremen.de

Anmeldung für die Stadt Bremerhaven:
Telefon: (0471) 95 45 970
E-Mail: info@betreuungsverein-bremerhaven.de

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de