Sie sind hier:

Der Senator für Inneres und Sport

Strenge Auflagen des Ordnungsamts zu geplanten Kundgebungen

"Zustand in Palästina & Verletzung der Menschenrechte" am Donnerstag, 13. Mai 2021, und "Querdenken 421-Demo" am Sonnabend, 15. Mai 2021

12.05.2021

Der aktuelle Nahostkonflikt berührt und beschäftigt nicht nur die hier lebende palästinensische und jüdische Gemeinde. Für den morgigen Donnerstag, 13. Mai 2021, hat die palästinensische Gemeinde eine stationäre Kundgebung unter der Überschrift "Zustand in Palästina & Verletzung der Menschenrechte" angemeldet.

Unter Auflagen hat das Ordnungsamt die Anmeldung bestätigt und jede Verherrlichung von Gewalt verboten – insbesondere von Tötungen, Entführungen und sonstigen Anschlägen und Attentaten – sowie das Beleidigen von Personen und Personenmehrheiten und zwar in Wort, Bild oder Schrift. Ebenso sind Äußerungen in Wort, Bild oder Schrift untersagt, die das Existenzrecht eines Staates verneinen – insbesondere dazu auffordern, Israel zu bekämpfen oder "auszuradieren". Ebenso ist die Werbung für Gruppen und Organisationen verboten, die derartige Aussagen unterstützen.

Die geplante "Querdenker 421"-Demo am kommenden Sonnabend, 15. Mai 2021, hat das Ordnungsamt ebenfalls nur unter Auflagen bestätigt. Einen geplanten Aufzug, der am Hauptbahnhof starten und über die Neustadt und die Domsheide wieder am Bahnhof enden sollte, hat das Ordnungsamt untersagt und stattdessen verfügt, dass nur eine stationäre Kundgebung stattfinden kann.

Zu groß ist das Risiko für Veranstaltungsteilnehmende, Polizeikräfte und Gegendemonstrierende, sich mit dem Virus Covid-19 zu infizieren. Denn in der Vergangenheit kam es sowohl bei Querdenker-Demos bundesweit als auch in Bremen immer wieder zu Verstößen gegen coronabedingte Auflagen. Dabei wurden durch die Querdenker-Demonstrantinnen und -Demonstranten beispielsweise "Mund-Nasen-Schutz"-Masken nicht getragen oder die Abstandsregeln nicht eingehalten. In Anbetracht des Infektionsrisikos, das durch einen Aufzug gegeben ist, hat das Ordnungsamt verfügt, auf eine größere Fläche auszuweichen. Die Kundgebung wird daher auf der Bürgerweide stattfinden.

Eine weitere Auflage verbietet das Verwenden von NS-Symbolen und -Schriften. Die Verwendung des Davidsterns mit Zusätzen, wie beispielweise "ungeimpft", "impfen macht frei", "Dr. Mengele" oder "Zion" hat das Ordnungsamt untersagt. Innensenator Mäurer: "Ich werde nicht zulassen, dass Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung mit den Symbolen und Schriften der NS-Schreckensherrschaft verbunden und die Gräueltaten des Holocausts dadurch verharmlost werden."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de