Bremische Schulgesetznovelle beschlossen
23.04.2025Die Bremische Bürgerschaft hat im März eine wichtige Reform verabschiedet, die in diesem Monat in Kraft tritt: die Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schuldatenschutzgesetzes. Die Senatorin für Kinder und Bildung, Sascha Karolin Aulepp, erklärte dazu: "Unsere Schulen müssen mit gesellschaftlichen Veränderungen und neuen Herausforderungen Schritt halten. Mit der Gesetzesnovelle stellen wir sicher, dass sie dafür bestens gerüstet sind. Wir setzen gezielt dort an, wo es Verbesserungsbedarf gibt und schaffen rechtliche Klarheit in zentralen Bildungsfragen."
Mit der Schulrechtsreform 2009 wurden die Weichen für ein zweigliedriges Sekundarschulsystem für alle Schülerinnen und Schüler gestellt. Bremen hat damit einen weiten Schritt in Richtung schulischer Inklusion getan. Seit der Einführung der inklusiven Schule in Bremen vor 15 Jahren haben unsere Schulen eine enorme Entwicklung durchlaufen. Die damaligen Reformen waren ein mutiger und richtiger Schritt. Bremen war damals Vorreiter im Bereich der inklusiven Beschulung aller Schülerinnen und Schüler ungeachtet ihrer individuellen Förderbedarfe und ist es noch heute.
Kernpunkte der jetzigen Reform sind die systematische Stärkung der Inklusion, neue rechtliche Grundlagen für Distanzunterricht und Telepräsenzlösungen sowie flexible Anpassungen bei der Sprachförderung für Vorschulkinder.
Starke Inklusionsstrukturen
Inklusive Bildung bleibt ein zentrales Ziel Bremens. Die bestehenden Förderzentren wie die Förderzentren für Hören, Sehen oder körperlich-motorische Entwicklungen werden weiterentwickelt und als Bildungs- und Beratungszentren rechtlich abgesichert. Erstmals werden auch die Mobilen Dienste gesetzlich verankert, die Schulen vor Ort mit sonderpädagogischer Expertise unterstützen.
Gleichzeitig wird das bisherige Übergangsmodell für Kinder mit sozial-emotionalem Förderbedarf in regionale Bildungsabteilungen überführt. Das ist ein wichtiger Schritt, um diesen Schülerinnen und Schülern eine passgenaue Förderung zukommen zu lassen und ihnen einen erfolgreichen Schulabschluss zu ermöglichen, ohne sie dauerhaft aus dem Regelschulsystem herauszulösen. Sie bleiben Schülerinnen und Schüler "ihrer" Schule, Teil der dortigen Klassengemeinschaft, und die Beschulung am anderen Ort und im anderen Setting hat das Ziel, dass sie wieder "ihre" Schule besuchen können. Bereits jetzt gibt es erste Erfolgsmeldungen über gelungene Reintegrationen von ehemaligen "Fritze" (Fritz-Gansberg)-Schülern in die Regelschulen. Mit dieser Umstrukturierung ist nicht nur die Voraussetzung dafür geschaffen worden, die Schule an der Fritz-Gansberg-Straße ohne Nachteile für die dort beschulten Kinder und Jugendlichen und die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen aufzulösen. Ebenfalls ist die notwendige deutliche Erweiterung der Kapazitäten dieser schulischen Unterstützung erfolgt.
Willkommensschulen werden weiter ausgebaut
Angesichts steigender Zuwanderungszahlen haben wir in Bremen mit den Willkommensschulen ein innovatives Modell geschaffen, das nach dem Grundschulalter neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern den sofortigen Schulbesuch ermöglicht. Ziel ist es, je nach dem Alter, in dem sie in der Willkommensschule eingeschult werden, primär den Übergang in eine Regelschule der Sekundarstufe zu vollziehen, beziehungsweise ohne Zeitverlust einen Schulabschluss zu erwerben. Die bisherigen Erfahrungen mit den Willkommensschulen haben gezeigt, dass dieses förderintensive und geschützte Angebot für die neu nach Deutschland gekommene Schülerinnen und Schüler ein erhebliches Förder- und Erfolgspotenzial bietet. Mit der gesetzlichen Anerkennung der Willkommensschulen wird dieses Potential verstetigt. Bremen setzt auch damit, wie schon mit der erfolgreichen Einführung des Vorkurssystems an den Regelschulen, ein starkes Zeichen für eine erfolgreiche Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler.
Sprachstandsfeststellung wird flexibler
Die Sprachstandsfeststellung für Vorschulkinder wird flexibler gestaltet: Starre Orts- und Zeitvorgaben werden aufgehoben. So können auch im Verlauf eines (Schul-)Jahres später zugezogene Kinder erfasst und gefördert werden.
Rechtssichere Digitalisierung und Distanzunterricht
Mit der Novelle ist eine dauerhafte gesetzliche Grundlage für Distanzunterricht in Notfällen – wie Pandemien oder Extremwetterereignissen – geschaffen worden. Darüber hinaus können ältere Schülerinnen und Schüler künftig im Rahmen pädagogischer Konzepte regulär Distanzunterricht nutzen. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für individualisierte Lernformen. Gleichzeitig schafft Bremen mit der rechtlichen Regelung für Telepräsenzroboter eine wichtige Grundlage, um schwer oder chronisch erkrankten Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.
Klarheit bei Notenschutz und Ordnungsmaßnahmen
Heranwachsende mit Teilleistungsstörungen erhalten nun eine gesetzlich verankerte Garantie auf fairen Notenschutz und Nachteilsausgleich. Gleichzeitig wird das Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen wie in anderen Bundesländern gestrafft: Widersprüche gegen Disziplinarmaßnahmen entfalten künftig keine aufschiebende Wirkung mehr, um die pädagogische Wirksamkeit zu gewährleisten. Damit wird die Handlungsfähigkeit der Schulen gestärkt.
Datenschutz neu geregelt
Mit der Gesetzesnovelle modernisiert Bremen den Datenschutz im Bildungsbereich. Die neuen Regelungen stellen zum Beispiel sicher, dass das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQHB) seine Aufgaben DSGVO-konform erfüllen kann, ohne dass Datenschutzfragen zur Hürde für Bildungsforschung und Qualitätssicherung werden.
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