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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Städtebaulicher Denkmalschutz im Humann-Viertel in Gröpelingen - Fördermöglichkeiten für private Modernisierungsmaßnahmen

Einladung zur Einwohnerversammlung am 22. Oktober 2018 und Angebot für zwei Quartiersspaziergänge vorab

16.10.2018

Ab dem Frühjahr 2019 wird eine weitere wichtige Maßnahme aus dem Integrierten Entwicklungskonzept Gröpelingen (IEK Gröpelingen) umgesetzt.
Mit der Erarbeitung einer Erhaltungssatzung und eines Gestaltungsleitfadens wird die Förderung von privaten Modernisierungsmaßnahmen der Wohngebäude im Humann-Viertel und somit die städtebauliche Aufwertung des Quartiers ermöglicht. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Humann-Viertel in Gröpelingen haben dann die Möglichkeit, Städtebauförderungsmittel aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zur finanziellen Unterstützung bei privaten Modernisierungsvorhaben am Gebäudebestand und für die Neugestaltung der Vorgärten zu erhalten.

Über die städtebaulichen Zielsetzungen und Fördermöglichkeiten im Humann-Viertel können sich Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger in einer Einwohnerversammlung am Montag, dem 22. Oktober 2018 in der Zeit von 18 bis 21 Uhr in der Neuen Oberschule Gröpelingen (Ernst-Waldau-Straße 1a) informieren.

Zudem werden für interessierte Anwohnerinnen und Anwohner vorab zwei Quartiersspaziergänge am Samstag, den 20.10.2018 angeboten. Treffpunkt hierfür ist um 15 und um 16 Uhr die Freifläche Ecke Bramstedter Str./ Wischhusenstraße.

Zum Hintergrund:
Der Stadterneuerungsprozess in Gröpelingen, der seit einigen Jahren durch eine Vielzahl von Maßnahmen des IEK Gröpelingen angestoßen wurde, wird mit einer Erhaltungssatzung und eines Gestaltungsleitfadens auch im Humann-Viertel beginnen.
Die Erhaltungssatzung und der Gestaltungsleitfaden sollen ab 2019 als Basis für den Einsatz von Fördermitteln des städtebaulichen Denkmalschutzes gelten, nachdem bereits Untersuchungen zur besonderen städtebaulichen Qualität des Humann-Viertels vorgeschaltet wurden. Die Befassung mit dem Aufstellungsbeschluss für die Erhaltungssatzung ist für Januar 2019 avisiert.

Nachdem damit die rechtlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für die Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen der Gebäude geschaffen worden sind, besteht für die GrundstückseigentümerInnen im Humann-Viertel dann die Möglichkeit, Städtebauförderungsmittel aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zur finanziellen Unterstützung bei privaten Modernisierungsvorhaben am Gebäudebestand und für die Neugestaltung der Vorgärten zu erhalten.