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Der Senator für Inneres und Sport

Stadtamt: Neuer elektronischer Personalausweis ab 1. November 2010

08.10.2010

Ab dem 1. November 2010 kann bei allen BürgerServiceCentern und Bürgerämtern in Bremen nur noch der neue elektronische Personalausweis im Scheckkarten-Format beantragt werden. Eine Umtauschpflicht besteht jedoch nicht. Alle Personalausweise nach altem Muster bleiben bis zum Ablauf ihrer individuellen Gültigkeitsdauer weiterhin gültig.

Der neue Personalausweis enthält wie der elektronische Reisepass einen Chip, in dem neben den obligatorischen Daten auch das Lichtbild des Ausweisinhabers bzw. der Ausweisinhaberin und - wenn es der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ausdrücklich wünscht - zusätzlich die Abdrücke von zwei Fingern gespeichert werden. Die Speicherung dieser biometrischen Daten erlaubt eine eindeutige Zuordnung zwischen Ausweisdokument und Ausweisinhaber bzw. Ausweisinhaberin und bietet damit einen höheren Schutz vor Missbrauch. Die Fingerabdruckdaten verbleiben nur während des Antragsverfahrens in den BürgerServiceCentern und Bürgerämtern und werden dort nach Ausgabe des Ausweises an die Bürgerinnen und Bürger unwiderruflich gelöscht. Die Fingerabdrücke werden also ausschließlich in dem Chip des Ausweises gespeichert. Eine Speicherung in anderen Datenbanken erfolgt nicht.

Für den neuen Personalausweis gelten im Hinblick auf das Lichtbild die gleichen Bestimmungen wie beim elektronischen Reisepass, der seit November 2005 ausgegeben wird. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein (Frontalaufnahme); die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen zu den Lichtbild-Anforderungen (und Ausnahmen) können im Internet unter www.stadtamt.bremen.de\Ausweise und Dokumente oder www.personalausweisportal.de abgerufen werden.

Der elektronische Personalausweis besitzt zudem eine zuschaltbare Funktion, die das Anmelden und Identifizieren bei elektronischen Diensten und Online-Geschäften im Internet oder z.B. an Verkaufsautomaten erleichtert (sog. Online-Ausweisfunktion). Mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion, einem Lesegerät, einer PIN und einer erforderlichen Software kann künftig bei Online-Geschäften wie z.B. Online-Banking, Buchung von Reisen oder Bestellung von Waren bei Online-Shops die eigene Identität nachgewiesen werden, ohne auf ständig wechselnde Passwörter oder Geheimnummern zurückgreifen zu müssen.

Die Zuschaltung der Online-Ausweisfunktion steht ausschließlich im Belieben des Ausweisinhabers bzw. der Ausweisinhaberin. Möchte der Antragsteller bzw. die Antragstellerin diese Funktion nicht nutzen, wird sie bei der Ausgabe des Ausweises im BürgerServiceCenter bzw. im Bürgeramt in sicherer Weise und ohne weitere Kosten für den Antragsteller bzw. für die Antragstellerin deaktiviert. Eine nachträgliche Aktivierung der Funktion ist auf Wunsch des Ausweisinhaber bzw. der Ausweisinhaberin aber jederzeit wieder möglich. Unter 16jährige Antragsteller/-innen erhalten stets nur einen elektronischen Personalausweis mit deaktivierter Online-Ausweisfunktion.

Der neue Personalausweis bietet zudem die Möglichkeit, eine elektronische Signatur aufzubringen, mit der der Ausweisinhaber bzw. die Ausweisinhaberin z.B. digitale Dokumente rechtsverbindlich am Computer unterschreiben kann. Um die Signaturfunktion nutzen zu können, muss der Ausweisinhaber bzw. die Ausweisinhaberin allerdings bei einem Zertifizierungsdiensteanbieter (Trustcenter) ein spezielles Zertifikat erwerben (weitere Informationen unter www.personalausweisportal.de). Der Erwerb derartiger Zertifikate in den ausweisausstellenden Servicecentern und Bürgerämtern ist nicht möglich.

Durch technische Maßnahmen zugunsten des Datenschutzes wird verhindert wird, dass die in dem Chip des Ausweises gespeicherten Informationen unberechtigt ausgelesen, kopiert oder verändert werden können. Über Detailfragen zur Sicherheit oder zum Schutz der Daten können sich Bürgerinnen und Bürger im Internet unter www.personalausweisportal.de informieren.

Der neue Personalausweis kostet bundesweit einheitlich € 22,80 für Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet haben. In diesen Fällen beträgt die Gültigkeitsdauer
sechs Jahre. Für Personen ab dem 24. Lebensjahr kostet der neue Personalausweis
€ 28,80. Der Ausweis ist in diesen Fällen zehn Jahre gültig. Für das nachträgliche Einschalten der Online-Ausweisfunktion beträgt die Gebühr € 6,00. Die höheren Kosten für den Personalausweis (bisher € 8,00) erklären sich durch die höheren Aufwände im Antragsverfahren und bei der Herstellung des Ausweises.

Für allgemeine Rückfragen zum Antragsverfahren stehen die BürgerServiceCenter und Bürgerämter des Stadtamtes unter den im Internet unter www.stadtamt.bremen.de veröffentlichten Rufnummern zur Verfügung.