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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sportministerinnen und -minister der Länder erörtern Lockerungen

SMK berät über Wiederaufnahme des Sportbetriebs / Geisterspiele in der Fußball-Bundesliga weiterhin nicht vor Mitte Mai

27.04.2020

Die Sportministerinnen und -minister der Länder haben heute (Montag, 27. April 2020) in einer Telefonkonferenz mit der amtierenden SMK-Vorsitzenden, Bremens Sportsenatorin Anja Stahmann, über Perspektiven zur Wiederaufnahme des Sports und einen stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Rahmen der Corona-Pandemie-Strategie beraten. Hinsichtlich der Fußballbundesliga bleibt es vorerst bei der Tendenz vom vergangenen Montag, den Spielbetrieb in Form von zuschauerlosen Geisterspielen ab Mitte respektive Ende Mai wieder zu ermöglichen. Zu einer abschließenden Einigung ist es an diesem Montag aber nicht gekommen. Sie soll bis Dienstagabend (28. April) in Form eines Umlaufbeschlusses im Bundeskanzleramt vorgelegt werden. Die geeinte Position der SMK soll die Grundlage sein für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag (30. April 2020) über eine mögliche weitere Öffnung der Gesellschaft in der Corona-Pandemie.

„Mit ihrem Beschlussentwurf will die SMK einen Rahmen aufzeigen, innerhalb dessen die Länder die Erkenntnisse der ersten Lockerungsstufe auswerten und dann weitere Schritte beschließen können“, sagte die SMK-Vorsitzende Anja Stahmann. Ohne Nennung konkreter Termine sehe der Entwurf des SMK-Stufenplans folgende Schritte vor:

Zunächst solle der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport insbesondere von Sportvereinen wieder erlaubt werden, sofern die Sportangebote unter freiem Himmel stattfinden, die Kontaktfreiheit des Sports gewährleistet ist, ein angemessener Abstand zwischen den Sportlern gewährleistet ist sowie die Einhaltung der auch sonst üblichen Hygienemaßnahmen. Einzelne Sportarten werden ausdrücklich nicht genannt, entscheidend sei die Einhaltung der gesundheitspolitisch erforderlichen Maßnahmen.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) habe bereits am 7. April 2020 eine geeignete Grundlage zur konkreten Umsetzung vorgelegt, die sich als Maßstab eigne. Sportartspezifische Vorgaben müssten die Fachverbände entwickeln.

„Die Fortsetzung des Spielbetriebes in der Fußball-Bundesliga vor leeren Zuschauerrängen erachtet die SMK nach wie vor ab Mitte oder Ende Mai für vertretbar. Die Deutsche Fußball-Liga muss dabei strengste hygienische und medizinische Voraussetzungen schaffen, durchsetzen und mit geeigneten Maßnahmen überprüfen“, sagte die SMK-Vorsitzende. In der Diskussion sei noch die Frage, welche Empfehlungen die SMK für den Fall weiterhin begrenzter Testkapazitäten aussprechen wolle. „Wir müssen diese Frage gewissenhaft prüfen und noch weiter diskutieren“, sagte Anja Stahmann. „Der Sport darf generell nicht den Vorwurf auf sich ziehen, dass er Testkapazitäten beansprucht, die für den allgemeinen Gesundheitsschutz zum Beispiel in Altenheimen oder Kliniken dringend gebraucht werden.“

Die Fernsehproduktion bei den Spielen müsse mit geringstmöglichem Personal und unter strengen hygienischen Auflagen stattfinden. Die DFL sowie die Vereine müssten zudem ihren Beitrag leisten, „damit sich bei Geisterspielen auch im Umfeld der Stadien keine Fangruppen sammeln“, so die Senatorin.

Soweit sich die Konzepte in der Ersten und Zweiten Fußball-Bundesliga der Männer bewähren, könne der Spielbetrieb mit zeitlicher Verzögerung auf die Frauen-Bundesliga und den DFB-Pokal ausgeweitet werden. Die Fortsetzung des Spielbetriebs in anderen Profi-Ligen in Form von „Geisterspielen“ könne möglich werden, sofern die Ligen entsprechende Konzepte erarbeiteten. „Das Verhalten der Fans wird damit sicherlich eine entscheidende Rolle spielen, ob die Saison zu Ende gespielt werden kann oder nicht“, sagte Senatorin Stahmann.

Für das Training von Berufssportlerinnen und -sportlern sowie Kaderathletinnen und -athleten gebe es bereits heute in den meisten Bundesländern Ausnahmeregelungen. Wo das nicht der Fall sei, solle das nachgeholt werden.

Der Wettkampfbetrieb, gegebenenfalls auch ohne Zuschauer und unter den obengenannten Rahmenbedingungen, könne erst zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufgenommen werden. „Die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs ist grundsätzlich in jenen Sportarten zuerst denkbar, bei denen die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln gesichert werden kann“, sagte die SMK-Vorsitzende Stahmann. Die Zulassung des Wettkampfbetriebs in Kontakt- und Mannschaftssportarten könne erst der letzte Schritt der Lockerungen sein.

„Die Verbreitung des Coronavirus hat zu einschneidenden Beschränkungen im Alltagsleben geführt“, sagte die SMK-Vorsitzende abschließend. „Die Bevölkerung insgesamt, aber auch die Sportverbände, Sportvereine und Sporttreibenden haben dies bislang in großer Solidarität mitgetragen.“ Wegen seiner Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Erhaltung der Gesundheit müsse der Sport in einer „für die Gesamtsituation verantwortlicher Form schrittweise wieder ermöglicht werden“. Dabei müssten „die Ziele des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung unverändert im Mittelpunkt stehen“, betonte die SMK-Vorsitzende. „Maßgeblich bleiben daher die Einschätzungen der Virologen.“

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de