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Der Senator für Finanzen

Sponsoringbericht als Korruptionsprävention

24.06.2008

Künftig wird der Senat einen jährlichen Bericht über Sponsoring, Spenden oder Schenkungen vorlegen. Der Bericht wird der Bürgerschaft übersandt und veröffentlicht. Er gibt einen Überblick darüber, in welchem Umfang öffentliche Aufgaben von privaten Zuwendern unterstützt werden. „Die heute (24.06.2008) beschlossene Verwaltungsvorschrift sorgt für ein klares, einheitliches und transparentes Verfahren“, erklärt Bürgermeisterin Karoline Linnert. „Wir wollen so jeden Anschein vermeiden, durch Sponsoren könnten Verwaltungsentscheidungen beeinflusst werden. Der Bericht ist ein Beitrag zur Korruptionsprävention.“


Karoline Linnert dankt allen Spendern, Sponsoren und Mäzenaten für ihr Engagement und betont: „Was Spenden und Mäzenatentum angeht, hat Bremen eine lange, segensreiche Tradition. Ohne private Unterstützung könnten viele wichtige Projekte nicht oder nur in geringerem Umfang verwirklicht werden.“


Die Verwaltungsvorschrift schreibt für alle Spenden und Schenkungen über 5000 Euro grundsätzlich eine Berichtspflicht vor. Das Limit wurde gesetzt, um den Veraltungsaufwand für den Bericht zu begrenzen. Unabhängig davon werden alle Beträge – auch die unterhalb dieser Grenze - im Haushalt verbucht. Die Verwaltungsvorschrift ersetzt eine nicht mehr zeitgemäße Regelung aus dem Jahre 1978 und wurde in Abstimmung mit allen Senatsressorts, dem Rechnungshof und der Zentralen Antikorruptionsstelle erstellt.