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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Sperrzeitregelung für Gaststättenbetriebe wird aufgehoben

Nach Senat stimmt auch die Deputation für Wirtschaft und Arbeit für Änderung

24.11.2022

Die Sperrzeitregelung für Gaststättenbetriebe wird für das Land Bremen aufgehoben. Nach dem Senatsbeschluss am 15. November 2022 hat gestern, 23. November 2022, auch die Deputation für Wirtschaft und Arbeit der Änderung zugestimmt. Bisher galt eine generelle Sperrzeit von 2.00 bis 6.00 Uhr mit Ausnahme der Wochenenden, das heißt in der Nacht vom Freitag zum Sonnabend und vom Sonnabend zum Sonntag sowie vor Feiertagen.

"Die Sperrzeiten im Land Bremen waren im Vergleich zu anderen Bundesländern die bisher restriktivsten. Die Anpassung jetzt bedeutet, dass wir uns den anderen Ländern angleichen. Sperrzeiten passen nicht zum Bild einer weltoffenen Großstadt, die attraktiv ist für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Touristinnen und Touristen und insbesondere für junge Menschen. Sie passen auch nicht zu einer Seestadt mit einem breiten touristischen Angebot. Die Aufhebung der Sperrzeitenregelung entlastet die Betriebe und Beschäftigten von Bürokratie und führt zu mehr Flexibilität. Das ist gerade in der aktuell schwierigen Situation der Gastrobranche das richtige Signal", so die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt.

Die Sperrzeit gilt weiterhin für Spielhallen und Wettvermittlungsstellen.

Die Änderung tritt bis spätestens Ende des Jahres in Kraft. Grund dafür ist die erforderliche Veröffentlichung im Gesetzblatt.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de