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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Stahmann zu der Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Bremen

26.03.2013

Die Zuspitzung internationaler Krisenherde und regionaler Bürgerkriege stellt Länder und Kommunen in der Flüchtlingspolitik derzeit vor enorme Herausforderungen. "Dies gilt insbesondere auch für die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge", erklärt Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen anlässlich der aktuellen Berichterstattung zur Unterbringungssituation von Flüchtlingen in Bremen. „Auch unter diesen schwierigen Umständen sichert Bremen das Wohl der in den letzten Monaten erheblich angestiegenen Zahl von Flüchtlingskindern“.

Das Jugendamt ist unmittelbar nach ihrer Ankunft in Bremen für die Minderjährigen zuständig und benennt eine fallführende Fachkraft. Bis zur gerichtlichen Bestellung eines Amtsvormunds, die durchschnittlich sechs Wochen benötigt, und darüber hinaus ist ein Casemanager für die jungen Flüchtlinge verantwortlich. Diese haben stets das Kindeswohl im Blick. Abhängig von der individuellen Situation der Minderjährigen wird versucht, sie schnellstmöglich in entsprechenden Jugendhilfeeinrichtungen unterzubringen.

"Die Einrichtungssituation ist allerdings angespannt und wir würden uns zusätzliche und bessere Unterbringungsmöglichkeiten wünschen", kommentiert die Senatorin die aktuelle Lage in den Einrichtungen in Bremen. Die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge in der Steinsetzerstraße (ZASt) ist derzeit voll ausgelastet, die Situation in den Übergangswohnheimen ist vergleichbar. Um die Betreuung der Minderjährigen bereits während ihres Aufenthaltes in der ZASt zu verbessern, wurden die pädagogischen Betreuungsstunden ausgeweitet und auch ergänzende Angebote außerhalb der Einrichtungen geschaffen. "Auch wir sind mit der temporären Unterbringung in der ZASt nicht zufrieden und arbeiten unter Hochdruck an Verbesserungen!", betont die Senatorin.

"Wir versuchen derzeit alles, um weitere Kapazitäten zu schaffen", sagt die Senatorin. "Keinesfalls kann davon gesprochen werden, dass Flüchtlinge in unzumutbarer Weise in Kellerräumen untergebracht werden." In der ZASt sind ehemalige Büroräume im Souterrain entsprechend hergerichtet worden, um weitere Kapazitäten zu schaffen.

Die senatorische Behörde hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die zur Verbesserung für die jungen Flüchtlinge führen sollen. Mit verschiedenen Trägern von Jugendhilfeeinrichtungen wurde über die Ausweitung bestehender Angebote verhandelt. So konnten kurzfristig acht Plätze in Bremen-Nord eingerichtet werden. Im April werden bei zwei freien Trägern 11 weitere Plätze zur Verfügung stehen. Inzwischen haben auch vier weitere Pflegefamilien Minderjährige aufgenommen. Derzeit prüft die Behörde weitere Standorte, um dort Plätze für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge bereit zu stellen. Dort wo es die individuelle Situation der Minderjährigen ermöglicht, bietet sich in Einzelfällen auch die Bildung von betreuten Wohngemeinschaften oder eine Betreuung bei Pflegeeltern an. „Wir stoßen derzeit an Grenzen bei bestehenden Angeboten, die Anmietung und Herrichtung neuer Räumlichkeiten ist eingeleitet.“

"Wir befinden uns derzeit auch in Gesprächen mit Bremerhaven, um weitere Kapazitäten zu schaffen", berichtet Senatorin Stahmann. In Bremerhaven werden bislang bis zu zehn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut. Es gibt Träger in der Seestadt, die bereits eine Ausweitung angeboten haben.

Derzeit leben in den Einrichtungen der Stadtgemeinde Bremen insgesamt 854 Asylbewerberinnen und Flüchtlinge, davon 219 in der Erstaufnahmeeinrichtung der ZASt. Darunter sind 24 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und drei minderjährige Flüchtlinge die von einem volljährigen Geschwisterkind begleitet werden.