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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Dr. Schilling reagiert auf Handelskammer-Aussagen zum Ausbildungsfonds

18.07.2025

Mit Unverständnis reagiert Arbeitssenatorin Dr. Claudia Schilling auf die jüngsten Äußerungen der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven zum Ausbildungsunterstützungsfonds und den Aufruf an Unternehmen, gegen Bescheide Klage einzureichen. Die senatorische Behörde geht weiterhin von einer Zahlungspflicht der Unternehmen aus.

Der Staatsgerichtshof hatte im Dezember 2024 entschieden, dass das Gesetz zur Errichtung des Ausbildungsunterstützungsfonds mit der Landesverfassung vereinbar ist. Damit folgte das Gericht der Rechtsauffassung der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration in allen wesentlichen Punkten: "Auf der Grundlage dieser Entscheidung arbeiten wir weiter an der Umsetzung, denn wir wollen, dass die Vorteile des Fonds zügig den jungen Auszubildenden und den Unternehmen zugutekommen."

Dass die Handelskammer als Mitglied des Verwaltungsrats des Ausbildungsunterstützungsfonds die Betriebe zu Klagen aufrufe, sei bedauerlich, sagte Senatorin Dr. Schilling. Schließlich würden nach aktuellem Stand fast 1.500 Unternehmen von der Umlage profitieren. "Rund 80 Prozent davon sind kleine und mittelständige Unternehmen. Mit dem Ausbildungsfonds machen wir deutlich, dass es sich für Betriebe lohnt, auf junge Menschen zu setzen und in ihre Ausbildung zu investieren. Wir unterstützen ausbildende Betriebe durch den Fonds mit voraussichtlich insgesamt rund 27 Millionen Euro."

Neben Bremen bereiten derzeit auch Berlin und weitere Bundesländer einen Ausbildungsfonds nach Bremer Vorbild vor. Dr. Claudia Schilling: "Auch das zeigt mir, dass wir mit dem Ausbildungsfonds auf einem guten Weg sind."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de