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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senatorin Claudia Bernhard: "Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt muss priorisiert behandelt werden"

07.10.2022

Die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Grevio) hat in Deutschland gravierende Defizite beim Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt festgestellt. Die Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt) wurde seit 2011 von 45 Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet und 37 Länder haben sie bereits ratifiziert. Mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention für Deutschland im Februar 2018 wurde die Konvention für Bund, Länder und Kommunen rechtlich verbindlich. "Ich teile die Kritik des Europarats. Der Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt muss in Deutschland auf der politischen Agenda ganz oben stehen und dazu ist auch ein Aktionsplan auf Bundesebene notwendig", so Frauensenatorin Claudia Bernhard.

Bereits auf der letzten Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister der Länder im Juni 2022 wurde die Bundesregierung in einem Antrag aus Bremen dazu aufgefordert, die Umsetzung der Istanbul-Konvention als prioritäres Vorhaben der Gleichstellungspolitik zu benennen und eine Koordinierungsstelle aus Bundesebene zu schaffen. "Wir brauchen auf Bundesebene dringend eine staatliche Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, die für die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der Gesamtstrategie zuständig ist und die mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet wird, wie wir sie auf Landesebene in Bremen bereits haben", sagt Claudia Bernhard.

Bremer Landesaktionsplan "Frauen und Kinder vor Gewalt schützen"
Bremen hat im März 2022 den Landesaktionsplan "Istanbul-Konvention umsetzen. Frauen und Kinder vor Gewalt schützen" mit 75 Maßnahmen verabschiedet. "Mit unserem Landesaktionsplan haben wir klare Ziele mit expliziten Maßnahmen und Budgets für Bremen definiert, die in den nächsten 4 Jahren umgesetzt werden sollen. Wir haben ressortübergreifend und unter Einbeziehung von Fachleuten aus Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft an dem Landesaktionsplan gearbeitet und beaufsichtigen auch die Umsetzung", sagt Claudia Bernhard. Auch das Bündnis Istanbul-Konvention, bestehend aus rund 25 Frauenrechtsorganisationen und Berufsverbänden mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen, dringt in einem aktuellen Forderungspapier auf die Erarbeitung von Aktionsplänen, um den Prozess zur Bewertung der Wirksamkeit politischer Maßnahmen transparent zu gestalten. Der Bremer Landesaktionsplan setze auf Länderebene gute Maßstäbe, heißt es in dem Papier.

Darüber hinaus hat Bremen als erstes Bundesland einen Betroffenenbeirat einberufen, der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Die 10 von Gewalt betroffenen Frauen* beraten die Politik, Behörden und Fachberatungsstellen bei der Umsetzung der Projekte und geben Handlungshinweise, damit der Bedarf der Betroffenen zu keinem Zeitpunkt aus dem Fokus gerät.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de