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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senatorin Claudia Bernhard fordert Abschaffung von Paragraf 219a Strafgesetzbuch

16.09.2021

Das Land Bremen wird gemeinsam mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen am morgigen Freitag (17. September 2021) in den Bundesrat einen Entschließungsantrag einbringen. Mit dem Entschließungsantrag wird die Bundregierung erneut aufgefordert, den Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) – Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft – aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Dazu Senatorin Claudia Bernhard: "Der Paragraf 219a StGB hat im Strafgesetzbuch längst nichts mehr zu suchen. Ärztinnen und Ärzte müssen über die Methoden, die sie bei einem Abbruch anwenden, aufklären und Frauen müssen sich darüber online informieren können. Da ungewollt Schwangere immer unter zeitlichem Druck stehen, sind solche Informationen auf den Websites von Ärztinnen und Ärzten wichtig. Dieses Recht wird ihnen mit dem Paragrafen 219a nach wie vor verwehrt, deshalb ist die Streichung überfällig. Frauen können ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung nicht im vollen Umfang wahrnehmen."

Paragraf 219a StGB regelt derzeit, dass Ärztinnen und Ärzte zwar auf ihrer Webseite darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen, aber nicht mit welcher Methode. Wenn Ärztinnen und Ärzte auch über die Methode auf ihrer Webseite informieren, gilt dies laut Paragraf 219a StGB als Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Senatorin Bernhard weiter: "Eine umfassende Aufklärung über einen medizinischen Eingriff ist keine Werbung, sondern Information. Die Wiedereinbringung in den Bundesrat ist ein notwendiger Schritt und muss zur Abschaffung des Paragrafen 219a StGB führen."

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de