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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senatorin Bernhard: "Bundesregierung muss sofort handeln"

Frauensenatorin fordert wirksame Straftatbestände gegen digitale sexualisierte Gewalt

26.03.2026

Der Senat hat heute (26. März 2026) per Umlauf den Beitritt zu der Entschließung des Bundesrates "Solidarität mit den Opfern digitaler Gewalt – Unterstützung des digitalen Gewaltschutzgesetzes" beschlossen. In dem Entschließungsantrag aus Mecklenburg-Vorpommern wird der Bund aufgefordert, den Entwurf zum digitalen Gewaltschutzgesetz zügig vorzulegen und damit bestehende Gesetzeslücken zu schließen. Über diesen Antrag stimmt der Bundesrat am Freitag (27. März 2026) im Bundesrat ab.

Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: "Wir sehen in der aktuellen Debatte erneut, was in Deutschland fehlt: wirksame Straftatbestände auch gegen digitale sexualisierte Gewalt. Das jetzt angekündigte Gewaltschutzgesetz der Bundesjustizministerin muss deswegen mindestens die Strafbarkeit der Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes, die Umsetzung umfangreicher Betroffenenrechte und einen Plan zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt enthalten. Ich finde es darüber hinaus unerträglich, dass die Bundesregierung Institutionen und Initiativen den Geldhahn zudrehen will, die sich in der Vergangenheit immer wieder starkgemacht haben für die Stärkung von Opfern von – meist von Männern begangener sexualisierter – Gewalt. Hier muss die Bundesregierung sofort handeln und diesen Schritt rückgängig machen. Wir müssen allen Formen patriarchaler Gewalt als Gesellschaft entschlossen entgegentreten, dazu gehört die Stärkung des rechtlichen Rahmens, der Ausbau von Hilfe- und Unterstützungsstrukturen und die klare Benennung von Taten und Tätern."

Der Entschließungsantrag aus Mecklenburg-Vorpommern verurteilt alle Formen sexualisierter Gewalt, einschließlich bildbasierter sexualisierter Gewalt und erklärt seine Solidarität mit allen Betroffenen digitaler Gewalt. Das Vorhaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, ein digitales Gewaltschutzgesetz vorzulegen, wird vom Land Bremen ausdrücklich begrüßt. Der Entwurf solle insbesondere sicherstellen, dass die Herstellung und Verbreitung pornografischer und sonstiger persönlichkeitsrechtsverletzender Deepfakes als eigenständiger Straftatbestand erfasst und einer schuldangemessenen Strafdrohung unterstellt wird.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die bestehenden Schutzlücken bei der unbefugten Anfertigung sexualisierter Bildaufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen, bei durch Kleidung bedeckten, aber sexuell konnotierten Körperbereichen sowie beim nicht einvernehmlichen Teilen intimer Aufnahmen wirksam zu schließen.

Außerdem sollen Betroffenen wirksame zivilrechtliche Instrumente an die Hand gegeben werden, um die Löschung rechtswidriger Inhalte und die Sperrung von Accounts durchzusetzen.

Die Entschließung des Bundesrates ist hier abrufbar: www.bundesrat.de

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de