Die deutliche Verbesserung der sprachlichen, kognitiven und motorischen Fähigkeiten vieler Kinder vor Schuleintritt ist eine zentrale bildungspolitische Herausforderung. Insofern begrüßt Senatorin Sascha Karolin Aulepp ganz ausdrücklich, dass sich auch die CDU konstruktiv in den Diskurs um gute Lösungen einbringt. Vor allem deshalb, da viele der jetzt vorgestellten Elemente bereits fest im Konzept des Bremer Kita-Brückenjahres verankert sind. Eine frühere Testung, deutlich mehr Verbindlichkeit bei festgestelltem Förderbedarf und die Nutzung des Bildungsplans 0-10 sind gute Beispiele dafür.
Kindersenatorin Sascha Aulepp sagt dazu: "In der Analyse sind wir uns einig. Bremen hat einen sehr hohen Anteil an Kindern, die Förderbedarf haben. Und es ist richtig, dass wir derzeit angesichts der Raumprobleme an den Grundschulen ein Vorschuljahr nicht einrichten können. Wir haben vor zweieinhalb Jahren das Kita-Brückenjahr eingeführt, um die Kinder in den Kitas verpflichtend anzumelden, die Förderbedarf haben. Es ist am Ende egal, ob das 'Baby' Brückenjahr oder Basisjahr heißt. Richtig ist, wir müssen alle Kinder mit Förderbedarf möglichst früh erreichen. Ich habe kein Problem damit, das verbindlich zu organisieren. Die Sicherung des Kindeswohls ist Pflicht! Ein Kita-Besuch bei Förderbedarf muss verbindlich sein – aber Gebote reichen bei Weitem nicht. Wir brauchen eine vertrauensvolle Ansprache, die die Familien erreicht, unterstützt und für frühe Bildung wirbt. Kitas brauchen Netzwerke, nicht Vorschriften. Angesichts der bundesweiten und auch in Bremen zu erlebenden Schwierigkeiten, die bestimmte Bevölkerungsgruppen mit sozialen oder sprachlichen Problemen oder kulturellen Vorbehalten bei der Anmeldung ihrer Kinder in unseren Kitas haben, braucht es eine breite gesellschaftlich getragene Mobilisation."
Und vor dem Hintergrund der noch vor wenigen Wochen geführten Debatte, ob wir Überkapazitäten in den Kitas hätten, ergänzt Senatorin Aulepp: "Gut ist auch, dass mit dieser Erklärung der CDU die Debatte um unsere Ausbaupläne beendet ist. Wir haben jetzt für alle angemeldeten Kinder Platz, und wir machen trotzdem weiter, wenn auch moderat. An das Kindeswohl darf kein Preisschild geklebt werden. Wir brauchen diese Kapazitäten, um genau die vielen Hundert Kinder, die wir noch in unsere Einrichtung holen wollen, auch einbeziehen zu können."
Im August 2022 wurde das Kita-Brückenjahr eingeführt, mit dem Ziel, die Sprachförderung aller Kinder vor Schuleintritt zu verbessern und damit für mehr Chancengleichheit zu sorgen. Um die Verzahnung von Kindertageseinrichtungen und den Schulen weiter zu verbessern, startet ab Sommer 2025 die Umsetzung des Bildungsplans 0-10 mit festen Bildungszielen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit strukturell zu stärken und den Kindern durchgängige und zielgerichtete Bildungserfahrungen zu ermöglichen. Der Bildungsplan 0-10 umfasst dabei verschiedene Bereiche, die selbstverständlich auch die sprachliche Bildung beinhalten.
Der Bildungsplan 0-10 Jahre bezieht sich auf die folgenden Bereiche:
Der Bildungsplan 0-10 ist nicht nur eine gemeinsame Erklärung, sondern die curriculare Grundlage für Kitas und Schulen, die in einem breiten Beteiligungsprozess mit den Akteuren, die vor Ort mit den Kindern arbeiten, und mit wissenschaftlicher Begleitung auf Basis der Bildungsstandards der Kultusministerinnenkonferenz und praktischer Beispiele gezielter pädagogischer Arbeit erarbeitet wurde.
Ein verpflichtender Kita-Besuch wird derzeit über den Sprachförderbedarf realisiert. Kinder, die einen festgestellten (Primo-Testung) Sprachförderbedarf aufweisen, sind schon heute zu einer Teilnahme an Sprachförderung verpflichtet und werden proaktiv von der Behörde bei einer konkreten Kita angemeldet. Inzwischen erreichen wir 96 Prozent der Kinder mit der Primo-Testung. Ab diesem Jahr werden auch die Kinder, die nicht zu dem Test erscheinen, ebenfalls proaktiv zur Sprachförderung in der Kita angemeldet, der Bedarf wird also erst einmal unterstellt, kann aber selbstverständlich widerlegt werden. Rechtlich wird dabei daran angeknüpft, dass es eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sprachförderangebot nach Paragraph 36 Absatz 2 des Bremischen Schulgesetzes (BremSchulG) besteht, sofern ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde. Auch das Aufnahmeortsgesetz wurde schon dahingehend geändert, dass sichergestellt ist, dass alle Kinder mit Sprachförderbedarf vorrangig einen Kitaplatz erhalten.
Sobald die im Primo-Haupttest erhobenen Daten ausgewertet sind, erhalten die betreffenden Eltern ein Informationsschreiben, welches in Leichter Sprache und in elf Übersetzungen verfügbar ist. So erreichen wir möglichst viele Familien. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen dabei, dass die erreichten Eltern die Angebote auf Sprachförderung für ihre Kinder annehmen.
Mit dem Kita-Brückenjahr und der proaktiven Anmeldung von Kindern mit festgestelltem oder angenommenen Sprachförderbedarf werden Kinder gezielt in den Blick genommen und die Sprachförderung mithilfe von Fachkräften und auf Basis der dafür entwickelten Sprachförderkonzepte umgesetzt. Und um die Kinder so früh wie möglich zu erreichen, wird die Primo-Testung schrittweise vorgezogen und soll sich nicht mehr am Einschulungsdatum, sondern am Geburtstag orientieren, um möglichst alle Kinder mit vier Jahren zu erreichen.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Patricia Brandt, Pressesprecherin bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853, E-Mail: patricia.brandt@bildung.bremen.de