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Der Senator für Kultur

Senat verdoppelt Stipendienprogramm für die Kultur

08.12.2020

Das Stipendienprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler in Bremen soll ausgeweitet werden. Der Senat hat dafür mit seinem Beschluss am heutigen Dienstag (8. Dezember 2020) den Weg freigemacht. Das Budget soll verdoppelt werden, so dass anstatt wie bisher 400 nun bis zu 800 Stipendien ausgezahlt werden können. Die Deputation für Kultur und der Haushalts- und Finanzausschuss werden dazu noch in dieser Woche um Zustimmung gebeten.

Das Stipendienprogramm gewährt freischaffenden, professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten Einzelstipendien in Höhe von bis zu 7.000 Euro pro Antragstellendem und fördert somit direkt die künstlerische Produktion. Zugang haben solo-selbstständige Kulturakteure aller Bereiche aus Bremen und Bremerhaven. "Unser Stipendienprogramm ist ein Erfolg und wird stark von den freiberuflichen Kulturschaffenden nachgefragt", betont der Senator für Kultur, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte. Die leider notwendigen Corona-Regelungen bedeuteten für viele Künstlerinnen und Künstler faktisch ein Berufsverbot. Vergangene Woche hatte der Bürgermeister in einer Videokonferenz mit mehr als 150 Kulturakteuren noch einmal um Verständnis geworben und gleichzeitig deutlich gemacht, dass der Senat weiter an seiner Unterstützung für Kulturschaffende festhalte.

"Der Kulturbereich leidet, obwohl die Akteure nichts falsch gemacht haben. Daher war es für uns selbstverständlich, dass wir auch weiterhin in der Krise fest an der Seite der Kulturakteure stehen und das Stipendienprogramm ausweiten, falls die Notwendigkeit dazu besteht. Dies ist jetzt der Fall", erklärt Kultur-Staatsrätin Carmen Emigholz.

Auf Basis der Soforthilfeprogramme für die freiberuflichen Kulturschaffenden vom Sommer und Frühjahr 2020 hatte der Senator für Kultur mit rund 400 Stipendien und einem Fördervolumen von insgesamt 2,8 Millionen Euro kalkuliert. Die Zahl von 400 Anträgen wurde aber bereits zwei Wochen nach Start des Programms erreicht, so dass sich der Senat nun entschloss, das Programm faktisch zu verdoppeln. Die Finanzierung soll, wie schon in der ersten Tranche, über den Bremen-Fonds erfolgen.

"Wir müssen heute konstatieren, dass die wirtschaftlichen Notlagen bei vielen Kulturakteuren angesichts der seit November geltenden, leider unumgänglichen Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie groß sind und es damit deutlich mehr Anträge gibt, als es die Erfahrungen aus dem Soforthilfeprogramm vom Frühjahr und Sommer vermuten ließen", erläutert Bürgermeister Dr. Bovenschulte.

Gewährt werden nicht rückzahlbare Förderungen in Höhe von maximal 7.000 Euro pro Person. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden einer professionellen künstlerischen Betätigung nachgehen und wesentliche Ausfälle durch die Corona-Pandemie haben. Die Anträge können sich explizit auf jede Art künstlerischen Vorhabens in allen Sparten beziehen, etwa auf die Herstellung künstlerischer Werke oder Proben zum Zweck der Verbesserung künstlerischer Fertigkeiten oder die Entwicklung und Darstellung neuer kreativer Ansätze in allen künstlerischen Bereichen. Eingehende Anträge werden durch das Kulturressort kulturfachlich bewertet; bei Anträgen aus Bremerhaven wird das Kulturamt der Seestadt einbezogen.

Ansprechpartner für die Medien:
Heiner Stahn, Pressesprecher beim Senator für Kultur, Tel.: (0421) 361-16173, E-Mail: heiner.stahn@kultur.bremen.de