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Senatskanzlei

Senat unterrichtet Bürgerschaft über die Reform des ZDF-Fernsehrates

16.04.2015

An die Bremische Bürgerschaft zur Vorab-Information hat der Senat jetzt den Entwurf für den 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag weitergeleitet. Bürgermeister Jens Böhrnsen: "Bremen hat die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen zu große Staatsnähe der Gremien von Anfang an mit unterstützt. Jetzt wird der Fernsehrat verkleinert. Und die Schwulen und Lesben bekommen eine Vertretung, was die Bremische Bürgerschaft gefordert hatte und der Senat bei den Beratungen durchsetzen konnte. Zur größeren Gleichberechtigung von Frauen und Männern wird eine Regelung beitragen, die der Regelung im Radio-Bremen-Gesetz nachgebildet ist." Nicht zuletzt konnte sich Bremen auch mit der Forderung nach größerer Transparenz, unter anderem zu den Gehältern der Spitzen-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, durchsetzen.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer hatten am 26. März 2015 Einvernehmen über ein neues Regelwerk erzielt, das die verfassungsgerichtlichen Vorgaben umsetzt. Nun sind die Landtage zu unterrichten. Wenn diese ihre Zustimmung erklärt haben, kann der Staatsvertrag auf der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 18. Juni 2015 unterzeichnet werden.

Zu den wichtigen Neuerungen gehört, dass der Fernsehrat des ZDF von 77 auf 60 Mitglieder und der Verwaltungsrat von 14 auf zwölf Mitglieder verkleinert wird. Beide Gremien dürfen jeweils nur zu einem Drittel mit staatlichen Vertreterinnen und Vertretern besetzt sein. Die übrigen Vertreterinnen und Vertreter werden von Verbänden und Organisationen entsandt, die die gesellschaftlichen Interessen umfassend abbilden sollen. Die Zusammensetzung wird einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen, um gesellschaftliche Veränderungen auch in Zukunft abbilden zu können und um eine "Versteinerung" der Gremien zu verhindern.

Die Mitgliedschaft in Fernsehrat und Verwaltungsrat wird auf insgesamt drei Amtsperioden limitiert. Es werden Regelungen zur Vermeidung von Interessenkollisionen geschaffen, Träger bestimmter öffentlicher Ämter dürfen erst 18 Monate nach Ausscheiden aus dem Amt in die Gremien gewählt werden.

Der Fernsehrat wird öffentlich tagen, es müssen mehr Informationen zu den Gremien und zum ZDF öffentlich gemacht werden: unter anderem werden die Zusammensetzung der Gremien, die Tagesordnungen, Sitzungsergebnisse und Anwesenheitslisten, aber auch die Bezüge des Intendanten und der Direktoren sowie die Tarifstrukturen auf den Internetseiten der Anstalt bekannt gemacht.
Frauen und Männer müssen in gleicher Zahl in den Gremien vertreten sein.

Neu ist, dass jedes Land eine Vertreterin oder einen Vertreter aus einem festgelegten gesellschaftspolitischen Interessensbereich entsendet. Die Freie Hansestadt Bremen verantwortet den Bereich "Wissenschaft und Forschung". Bremen hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass entgegen der ersten Staatsvertragsentwürfe auch ein Sitz für eine Vertreterin oder einen Vertreter aus dem Bereich „LSBTTIQ“ (Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queere Menschen) geschaffen wird.

Wenn der Staatsvertrag wie geplant im Juni 2015 von den Regierungschefinnen und -chefs unterzeichnet wird, kann er zum 01.01.2016 in Kraft treten. Die neuen Regelungen gelten damit schon zur nächsten Amtsperiode der ZDF-Gremien, die im Juli 2016 beginnt.