25.03.2003
Aus der heutigen Senatssitzung (25.3.2003):
In seiner heutigen Sitzung (25.3.2003) hat der Senat dem Masterplan Überseestadt sowie dem Abschluss eines Anhandgabevertrages mit der Interessensgemeinschaft „Hafenkante“ zugestimmt. Senatorin Wischer: „Mit den heutigen Beschlüssen hat der Senat 2 Meilensteine für die Entwicklung der alten Hafenreviere zu einem lebendigen und vielfältigen „Stadtteil der Chancen“ gelegt. Aufgrund Ihrer Lagequalitäten haben die Alten Hafenreviere das Potential eines hochwertigen, innenstadtnahen zukunftsorientierten Gewerbe-, Dienstleistungs- und Wohnstandortes“
Masterplan
Der Masterplan, der auf dem im Jahr 2000 beschlossenen Entwicklungskonzept „Alte Hafenreviere“ basiert, stellt Leitbilder, Grundkonzepte und Planungsideen dar, die im weiteren Planungs- und Entwicklungsprozess noch verfeinert und konkretisiert werden sollen.
Nachdem das Hafengebiet über fast 100 Jahre durch Zollzäune und Wälle vom übrigen Stadtgebiet abgegrenzt war, soll die Überseestadt in den nächsten Jahren als moderner Wirtschaftsstandort entwickelt werden. Neben den Entwicklungsmöglichkeiten für bestehende Betriebe gilt es zukunftsorientierte Unternehmen anzusiedeln. Wesentliche Bestandteile dieses neuen Images sind die wasserbezogenen Lagen am Weserufer und am Europahafen mit der neuen Adressenbildung 'Waterfront' und die enge Anbindung an die historische Bremer Innenstadt.
Der Masterplan stellt diese Aspekte besonders heraus.
Die Zonen besonderer baulicher Entwicklung sind der Bereich:
- des Weserbahnhofs,
- der Platz am Europahafen (ehemaliger RoRo-Terminal),
- das Überseetor und
- der Überseepark mit den Landzungen am Wendebecken.
Diese herausragenden Lagen sollen städtebaulich und architektonisch bedeutend entwickelt werden, hier können auch Hochhäuser gebaut werden.
Für diese Zonen der städtebaulichen Entwicklung ist die hochwertige Ausgestaltung und Sicherung des öffentlichen Raumes, insbesondere der Wasserlagen, von großer Bedeutung für die neue Adressenbildung an der 'Waterfront'.
Die Nutzungsverteilung berücksichtigt sowohl den vorhandenen Unternehmensbestand als auch die Möglichkeiten entsprechend der Neukonzeption. Der Masterplan geht von folgender Nutzungsgliederung aus:
- Gewerbe
- Gewerbe und Dienstleistung
- Dienstleistung
- Dienstleistung und Wohnen als Sonderform
- Dienstleistung und Freizeit/Kultur
- Freizeit/Kultur
- Wohnen
Diese Gliederung schließt gegenseitige Störungen und Behinderungen aus. Besondere Schwerpunkte der gewerblichen Nutzung bleiben die Flächen um den Holz- und Fabrikenhafen, das Frischezentrum, der Speicherhof und der Industriegürtel am Weserufer.
Dienstleistungsschwerpunkte sind der Weserbahnhof, das Überseetor, der Europahafen und der Überseepark. Besonders herausgestellt wird der Bereich um den ehemaligen Weserbahnhof. In dieser herausragenden Lage von Innenstadtnähe mit Faulenquartier und Weserkaje sollen beispielgebend Dienstleistungen und verwandte Nutzungen angesiedelt werden, als Initialzündung für den gesamten Bereich der Überseestadt.
Das Maß der Nutzung ist aus den besonderen Standorten zu entwickeln. Angestrebt wird eine möglichst hohe Baudichte. Besondere Verdichtungen und höhere Gebäude werden in den Zonen besonderer baulicher Entwicklung vorgeschlagen.
In den übrigen Quartieren soll die Baudichte und -höhe an die vorhandenen Strukturen angepasst werden. Im Mittel sind dies 4- bis 6-geschossige Bauten mit hohen Erdgeschossen und einem Staffelgeschoss.
Das städtebauliche Leitbild ist die vernetzte Stadt mit hochentwickeltem Gewerbe, neuen Dienstleistungen und modernen Lebensformen. Hierzu zählen auch an geeigneten Stellen Sonderformen des Wohnens (z. B. Combiflats). Unter diesem Leitbild entwickeln sich Stadtquartiere mit eigenständigen Physiognomien. Diese Physiognomien entstehen aus dem gewachsenen Stadtgrundriss, den umgenutzten Industriebauten und der neuen Entwicklung einer 'Stadt der Chancen'.
Besondere Orte sind:
Einzelheiten zum Masterplan sollen von der Überseestadt GmbH, Tochtergesellschaft der Bremer Investitions-Gesellschaft mbH, sowie dem Senator für Bau und Umwelt und dem Senator für Wirtschaft und Häfen in den nächsten Tagen auf einem vor Ort-Termin der Presse vorgestellt werden.
Anhandgabevertrag
Neben dem Masterplan Überseestadt hat der Senat weiterhin dem Abschluss eines Anhandgabevertrages Hafenkante für eine ca 150 m breite und 700 m lange Fläche entlang der Weser im Bereich des Überseeparks an eine Investorengemeinschaft zugestimmt.