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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senat stellt Warnstufe 0 in Bremen fest

26.10.2021

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat heute beschlossen, dass ab Freitag (29. Oktober 2021) die Corona-Warnstufe 0 in der Stadtgemeinde Bremen anzuwenden ist. Dadurch entfällt in der Stadtgemeinde Bremen die 3G-Regel.

Mit den aktuellen Zahlen des heutigen Tages liegt die Hospitalisierungsinzidenz in der Stadtgemeinde Bremen den siebten Tag in Folge unter dem Wert von 3. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, die laut Corona-Verordnung für die Anwendung der Warnstufe 0 notwendig sind. Da auch die Inzidenz der Neuinfektionen in den vergangenen Tagen stabil war, hat der Senat heute die Warnstufe 0 beschlossen. Die offizielle Verkündung wird am morgigen Mittwoch (27. Oktober 2021) vorgenommen. Damit tritt die Warnstufe 0 ab Freitag in Kraft.

Durch die Anwendung der Warnstufe 0 entfällt die 3G-Regel für Innenräume. Ab dem 29. Oktober 2021 gelten in der Stadtgemeinde Bremen dadurch folgende Regeln:

  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personenverkehr, in geschlossenen Räumen von Verkaufsstätten und bei Großveranstaltungen ab 5.000 Personen
  • Keine Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen. Ein Hygiene- und Schutzkonzept muss vorgelegt werden
  • Für Großveranstaltungen ab 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gilt die 3-G-Regel mit den bekannten Schutzauflagen
  • Außerdem sollen die AHAL-Regeln angewendet werden. Dazu wird empfohlen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, Hygienemaßnahmen umzusetzen und regelmäßig zu lüften.

Das Infektionsgeschehen, sowie die Situation in den Krankenhäusern werden weiterhin fortlaufend beobachtet. Die bestehenden Maßnahmen werden an die jeweilige Situation angepasst.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de