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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senat regelt Nachweis-Verfahren für Ausnahmen von der Maskenpflicht

Auf ärztliche Bescheinigung wird in bestimmten Fällen verzichtet / Senatorin Stahmann wirbt für Toleranz

11.05.2021

Der Senat hat heute (11. Mai 2021) geregelt, ob und wie Menschen den Nachweis führen, wenn sie von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasebedeckung freigestellt sind. Eine entsprechende Änderung der 25. Coronaverordnung hat Sozialsenatorin Anja Stahmann in die Kabinettsrunde eingebracht. Danach sollen Menschen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer chronischen Erkrankung, einer Behinderung oder einer Schwangerschaft keine Maske tragen können. Auf die Bescheinigung soll aber verzichtet werden, "wenn offenkundig ist, dass der Person das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich oder nicht zumutbar ist", heißt es in dem Beschluss, und weiter: "Personen, die aus beruflichen Gründen die Tragepflicht überwachen, sollen über die Ausnahmen in geeigneter Weise unterrichtet werden."

"Menschen, die keine Maske tragen können, erzeugen in ihrem Umfeld leider immer wieder Irritationen, oft berichten sie von Anfeindungen, denen sie ausgesetzt sind", sagte Senatorin Stahmann. "Es hat sich noch nicht überall herumgesprochen, dass es Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt." Dabei könne man es vielen Menschen nicht ansehen, ob sie aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Behinderung den Mund-Nasenschutz gar nicht tragen könnten. So berichte etwa der Landesbehindertenbeauftragte von vielen Beschwerden von Menschen mit unterschiedlichen gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen, denen der Zugang zu bestimmten Angeboten trotz Vorlage eines ärztlichen Attests verweigert werde, unter anderem in Lebensmittelgeschäften und Praxen der Gesundheitsfürsorge.

Die Coronaverordnung regelt jetzt erstmals ausdrücklich, wie Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind, den Nachweis zu erbringen haben. "Ohne ärztliche Bescheinigung müssen weiterhin Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie gehörlose Menschen, ihre Gesprächspartner – und jetzt auch ihre Begleitpersonen – keine Masken tragen."

"Auf die Bescheinigungen können wir leider nicht gänzlich verzichten", sagte Senatorin Stahmann. Es gebe leider immer noch Menschen, die Covid-19 verharmlosen und mit dem Verweigern der Mund-Nase-Bedeckung nicht nur ihre Haltung ausdrückten, sondern auch andere gefährden. "Wir haben einfach Sorge vor Trittbrettfahrern."

Senatorin Stahmann bat alle Bremerinnen und Bremer um Toleranz im Umgang mit Menschen, die keine Maske tragen: "Die Betroffenen verzichten damit ja auch auf den Eigenschutz.“ Alle, die die Einhaltung der Maskenpflicht beruflich kontrollieren müssen, bat sie: "Gehen Sie im Einzelfall bitte immer zunächst davon aus, dass es gute Gründe gibt, die Maske nicht zu tragen." Es sollte zunächst immer die "Unschuldsvermutung" greifen, "selbst dann wenn der Nachweis einmal nicht zur Hand ist".

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de