Isolationsmöglichkeiten für Schiffscrews in Bremerhaven geplant
22.04.2025Bereits im September 2024 beschloss der Senat die Anschaffung von Tinyhäusern als Absonderungsmöglichkeit gemäß der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) für Häfen, heute (22. April 2025) stimmte er einem Maximalkaufpreis von rund 440.000 Euro für den Erwerb eines Grundstücks zu. Eine entsprechende Fläche von rund 2.800 Quadratmetern zum Aufstellen der Tinyhäuser in Hafennähe in Bremerhaven ist aktuell in der engeren Wahl und wird auf Eignung geprüft.
Für den Kauf des Grundstücks und der Tinyhäuser stehen Bundesfördermittel aus dem 2020 von Bund und Ländern beschlossenen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zur Verfügung. Insgesamt betragen die Fördermittel des Bundes zur Umsetzung des ÖGD-Pakts für Maßnahmen der Häfen im Land Bremen rund 3,9 Millionen Euro, der Eigenanteil des Landes beträgt 390.000 Euro. Immobilien Bremen wurde 2024 mit dem Erwerb der Tinyhäuser und – gemeinsam mit Seestadt Immobilien – mit der Grundstückssuche beauftragt.
Hintergrund:
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) geben vor, dass Länder, die einen Hafen entsprechend dieser Vorschriften betreiben, verpflichtet sind, Möglichkeiten zur Absonderung bereitzustellen. Dabei soll die erforderliche Hilfe vor Ort geleistet werden können, die auch die Separierung und Absonderung von möglicherweise infizierten Schiffscrewmitgliedern umfasst. Aktuell werden im Land Bremen lediglich Übergangslösungen für Absonderungen vorgehalten. Daher sollen Tinyhäuser in Bremerhaven als dauerhafte Möglichkeit für die Isolation von Kontaktpersonen von Patientinnen und Patienten mit hochinfektiösen Erkrankungen genutzt werden.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de