Land unterstützt beide Kommunen mit einmaliger Sonderzuweisung in 2027
08.09.2026Der Bremer Senat hat heute (8. September 2026) die Entwürfe der Nachtragshaushalte 2026/27 für Stadt und Land Bremen beschlossen. Damit reagiert die Landesregierung unter anderem auf wegbrechende Steuereinnahmen im Zuge der Wirtschaftsflaute und auf die Steuerrechtsänderungen des Bundes, die Löcher in den Etats reißen. Auch die Nachzahlungen an die Beamtinnen und Beamten, die aufgrund einer Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation erfolgen müssen, führen zu einer erheblichen Deckungslücke.
Unterm Strich müssen im Landeshaushalt Finanzierungsbedarfe in Höhe von 89,2 Millionen Euro in 2026 und 81,6 Millionen Euro in 2027 durch einen Nachtragshaushalt gedeckt werden. Im stadtbremischen Haushalt sind es acht Millionen Euro in 2026 und 102,8 Millionen Euro in 2027. Zur Deckung werden unter anderem Zinsminderausgaben, Mehreinnahmen bei der Spielbankabgabe, Minderausgaben beim Deutschlandticket und Abführungen aus den Sondervermögen herangezogen. Aber auch die Ressorts müssen im Rahmen einer Umlage dazu beitragen, die Deckungslücke zu schließen. Da beide Stadtgemeinden im Jahr 2027 in der ohnehin angespannten Haushaltslage große Steuerausfälle (Bremen: minus 124 Millionen Euro, Bremerhaven: minus 14 Millionen Euro im Durchschnitt gegenüber den Ergebnissen aus den beiden Steuerschätzungen 2025) verkraften müssen, unterstützt das Land sie mit einer einmaligen Sonderzuweisung (Bremen: 61,8 Millionen Euro, Bremerhaven 7,2 Millionen Euro). Die Bürgerschaft muss den Nachtragshaushalten noch zustimmen.
Finanzsenator Björn Fecker: "Die nötigen Nachtragshaushalte unterstreichen einmal mehr die angespannte Finanzlage. Für unsere beiden Städte Bremen und Bremerhaven sind die Steuerausfälle dramatisch. Das Land wird sie deshalb mit einer einmaligen Sonderzuweisung in 2027 unterstützen. Im Landeshaushalt machen uns insbesondere die Nachzahlungen an die Beamtinnen und Beamten zu schaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Leitentscheidung zur amtsangemessenen Alimentation neue Kriterien zur Maßgabe gemacht. Die daraus resultierenden finanziellen Folgen waren in dieser Größenordnung nicht vorhersehbar. Obwohl wir unseren Konsolidierungspfad weiterverfolgen, bleiben die Haushalte durch die Wirtschaftsflaute und Steuerpolitik des Bundes unter Druck. Auf Dauer helfen nur wirtschaftliches Wachstum und gezielte Reformen. Auch müssen Steuerschlupflöcher konsequent geschlossen werden – etwa bei der Erbschaftssteuer. Hier ist der Bund gefragt."
Im Jahr 2026 machen insbesondere die Nachzahlungen für Beamtinnen und Beamte in Folge der Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation einen Nachtragshaushalt nötig. Der Mehrbedarf dafür beträgt 76 Millionen Euro. Hinzu kommt ein Minus von rund 13 Millionen Euro durch Steuerrechtsänderungen des Bundes, das ausgeglichen werden muss. Mit dem Nachtragshaushalt 2027 deckt das Land die einmalige Sonderzuweisung in Höhe von insgesamt 69 Millionen Euro an die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, mit denen angesichts ihrer angespannten Finanzlage die zu erwartenden Steuerausfälle zur Hälfte abgefedert werden. Hinzu kommen über zwölf Millionen Euro als Zuschuss für die Absicherung der Ganztagsbetreuung in der Stadtgemeinde Bremen. Hierzu hatte der Senat 165 zusätzliche Stellen beschlossen - 30 Stellen für unterrichtendes Personal und 135 Stellen für nicht-unterrichtendes Personal. Diese Mehrbedarfe in Höhe von insgesamt 89,2 Millionen Euro in 2026 und 81,6 Millionen Euro in 2027 werden unter anderem durch die Heranziehung von Zinsminderausgaben infolge von Zinssicherungsgeschäften, frei gewordene Investitionsmittel infolge von zeitlichen Verschiebungen, höhere Einnahmen bei der Spielbankabgabe und geringere Ausgaben für das Deutschlandticket gegenfinanziert. Nicht zuletzt müssen die Ressorts eine Umlage in Höhe von rund 41 Millionen Euro erbringen.
Mit dem Nachtragshaushalt 2026 der Stadt Bremen werden negative Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen des Bundes in Höhe von acht Millionen Euro aufgefangen. Allein sechs Millionen Euro davon sind auf die dauerhaft reduzierte Umsatzsteuer von sieben Prozent auf Speisen unter anderem in Restaurants und Imbissen zurückzuführen. Zum Ausgleich werden Zinsminderausgaben in Höhe von acht Millionen Euro herangezogen. Im Haushaltsjahr 2027 verschärft sich die angespannte Finanzlage der Stadt Bremen durch wegbrechende Steuereinnahmen in Höhe von fast 103 Millionen Euro infolge der langanhaltenden Wirtschaftsflaute. Angesichts der schwierigen Haushaltslage der beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sieht der Senat vor, mit einer einmaligen Sonderzuweisung die Hälfte davon aufzufangen. Für die Stadt Bremen bedeutet das eine Sonderzuweisung in Höhe von 61,8 Millionen Euro. Zur Abfederung der städtischen Haushaltsbelastungen werden außerdem Abführungen von Sondervermögen in Höhe von insgesamt 41 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushalts 2027 veranschlagt.
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de