18.03.2003
Aus der heutigen Senatssitzung (18.3.2003):
Entwurf des Ortsgesetzes wird jetzt der Bremischen Bürgerschaft zugeleitet
Der Senat hat heute (18.3.2003) entsprechend der Vorlage der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales den Entwurf eines Ortsgesetzes für die Umwandlung der kommunalen Krankenhausbetriebe der Stadtgemeinde Bremen in privatrechtliche Unternehmen und für die Errichtung einer Holding- und einer Grundstücksgesellschaft (Krankenhausunternehmensgesetz – KHUG) beschlossen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss der Bremischen Bürgerschaft und die Bürgerschaft selbst müssen dem Entwurf noch zustimmen.
„Mit der Umwandlung der kommunalen Krankenhausbetriebe – dies sind die Zentralkrankenhäuser St.-Jürgen-Straße, Bremen-Ost, Bremen-Nord und Links der Weser – in vier gemeinnützige Gesellschaften (gGmbHs) und mit der Holding wollen wir die Hospitäler in ihrer Leistungsfähigkeit stärken und fit machen für den Wettbewerb der Zukunft“, betonte Gesundheitssenatorin Karin Röpke.
Die Stadt wird die Verantwortung für die Krankenhäuser behalten, eine Privatisierung im Sinne eines Verkaufs der Häuser an Private kommt nach Angaben der Senatorin nicht in Betracht. Auch das Primat der Politik bleibe gewahrt. Die parlamentarischen Kontrollrechte würden ebenso gesichert wie die politische Vertretung im Aufsichtsgremium der Holding.
Für die Beschäftigten würde sich faktisch keine wesentliche Änderung ihrer Arbeitsverhältnisse ergeben, so Senatorin Röpke. Entsprechend des Rahmentarifvertrages von 1999 zur sozialen Absicherung, der hier ebenfalls zur Geltung käme, würden die bisherigen arbeitsrechtlichen Bedingungen als Besitzstände weiter gelten. Aus den Personalräten würden Betriebsräte, denen das Recht der vollen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz zugesichert wurde.