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Der Senator für Finanzen

Senat beschließt neue Zuwendungspraxis

Anträge werden künftig digital und mit weniger bürokratischem Aufwand möglich

10.01.2023

Nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren hat der Senator für Finanzen dem Bremer Senat heute (10. Januar 2023) Vorschläge zur Modernisierung der Zuwendungspraxis vorgelegt. Ziel ist, dass Initiativen und Einrichtungen mit weniger Aufwand Fördergelder beantragen und bekommen können und die Verwaltung effizienter Zuwendungen verteilen kann. Dazu Finanzsenator Dietmar Strehl: "Alle zuwendungsgebenden Senatsressorts, Verbände und Initiativen haben an den Vorschlägen mitgearbeitet. In einer öffentlichen Anhörung haben der Rechnungshof und Zuwendungsempfänger ihre Hinweise eingebracht. Herausgekommen ist eine moderne Zuwendungspraxis, von der sowohl die Initiativen und Institutionen dieser Stadt als auch die Verwaltung profitieren."

Verbesserungen soll es in elf Themenfeldern geben. Beispielsweise soll in bestimmten Fällen eine mehrjährige Förderung möglich sein. Bisher müssen Initiativen eine Zuwendung für jedes Jahr neu beantragen. Ein weiterer Vorschlag sieht vor, dass Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger staatliche Förderung in bestimmten Fällen auch dann in voller Höhe behalten dürfen, wenn sie Spenden oder andere Einnahmen erhalten. Bisher werden solche Einnahmen gegengerechnet, Zuwendungen also entsprechend gekürzt. Künftig soll das Antragsverfahren darüber hinaus digital ablaufen. So schlägt der Senator für Finanzen vor, dass Zuwendungsempfängerinnen und –empfänger über ein Online-Förderportal ihre Anträge stellen können. Dieses Portal soll im Frühjahr online gehen. Nicht zuletzt empfiehlt der Bericht, in bestimmten Fällen die Festbetragsfinanzierung bevorzugt anzuwenden. Das vermeidet gerade bei kleineren Zuwendungen viel bürokratischen Aufwand. Nicht verändert wird, dass die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger nachweisen müssen, dass sie die Zuweisung zweckgerecht verwendet haben.

Zum Download der gesamte Bericht (pdf, 1.3 MB) mit allen elf Änderungsvorschlägen zur Zuwendungspraxis. Der Bericht zur Modernisierung der Zuwendungspraxis wird nun der Bremischen Bürgerschaft zur Kenntnisnahme zugeleitet.

Hintergrund:

Im Jahr 2020 haben in Bremen mehr als 4.100 Institutionen und Projekte Zuwendungen bekommen. Insgesamt hat die Freie Hansestadt Bremen dafür 509 Millionen Euro bereitgestellt. Zuwendungen können an Institutionen – beispielsweise Museen, Theater, Kindertageseinrichtungen – oder für einzelne Projekte gezahlt werden. Im September 2021 hatten die Bürgerschaftsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und Die Linke den Bremer Senat aufgefordert, die Zuwendungspraxis zu vereinfachen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de