Eine Million Euro für Sanierung, Klimaschutz und Instandsetzung für kulturelle Einrichtungen
21.04.2026Der Bremer Senat hat heute (21. April 2026) eine Million Euro Investitionsmittel für den Kulturbereich beschlossen. Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Kultur stellt der Senat in der Stadt Bremen finanzielle Mittel für kurzfristig realisierbare Sanierungs- und Instandhaltungs- sowie Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung.
Bürgermeister und Kultursenator Andreas Bovenschulte: "Mit dem Investitionsprogramm Kultur stärken wir viele Einrichtungen in ihrem Bestand und stellen sie zukunftssicher auf. Das Geld ist nicht nur für den Erhalt der Bausubstanz vorgesehen, sondern auch für dringend notwendige Energiesparmaßnahmen. Davon profitiert nicht nur der Haushalt der Einrichtungen, weil sie in Zukunft viel Energie und damit Geld sparen. Davon profitiert auch das Klima. Ich würde mich freuen, wenn sich möglichst viele Kultureinrichtungen um eine Förderung aus dem Investitionsprogramm bewerben würden."
Seit Dezember 2025 hatte der Senator für Kultur ein kommunales Förderprogramm entwickelt. Es soll kulturelle Einrichtungen finanziell bei der Sanierung ihrer Gebäude und bei Klimaschutzmaßnahmen unterstützen. Der Senat hat die Förderung heute zur Umsetzung beschlossen. Das Programm läuft zunächst für das Jahr 2026 und soll, wenn es sich bewährt, 2027 fortgeführt werden.
Um die Zukunftsfähigkeit und Resilienz der Kulturakteure und Kultureinrichtungen in ihrer ganzen Bandbreite weiter zu stärken, steht die Hälfte der zusätzlichen Investitionsmittel für kurzfristig umsetzbare und gleichzeitig dringend erforderlichen Investitionsmaßnahmen im Bereich Sanierung und Bauinstandsetzung zur Verfügung. Hierunter fallen Maßnahmen wie energetische Dachsanierungen, Errichtung von Photovoltaik-Anlagen sowie dringend anfallende Kleininvestitionen. Ergänzend hierzu soll mit der anderen Hälfte der Investitionsmittel gezielt die Umrüstung von Lichtquellen auf effizientere LED-Technologie in Kultureinrichtungen gefördert werden.
Förderfähig sind Projekte mit einem Förderbedarf zwischen 3.000 und 250.000 Euro. Antragsberechtigt sind alle vom Kulturressort gemäß Haushaltsplan für 2026 und 2027 geförderte Einrichtungen. Anträge können bis zum 31. August 2026 schriftlich beim Senator für Kultur über das Online-Antragsformular auf der Seite des Senators für Kultur (www.kultur.bremen.de) gestellt werden. Das Antragsformular steht nach dem Inkrafttreten der Richtlinie bereit.
Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher beim Senator für Kultur, Tel.: (0421) 361 - 90637, E-Mail: jens.tittmann@kultur.bremen.de