Sie sind hier:
  • Senat beschließt Förderprogramm für den organisierten Sport

Die Senatorin für Inneres und Sport

Senat beschließt Förderprogramm für den organisierten Sport

Eine Million Euro für Sanierung, Klimaschutz und Bauinstandsetzung bei Sportvereinen

03.03.2026

Marode Duschen, löchrige Dächer, veraltete Heizungen – viele Bremer Sportvereine kämpfen mit einem Sanierungsstau, der ihnen den Alltag schwermacht. Das ändert sich jetzt: Mit einem neuen kommunalen Förderprogramm stellt der Bremer Senat 1 Million Euro bereit, damit Vereine anpacken können.

Sportsenatorin Dr. Eva Högl: "Unsere Sportvereine leisten jeden Tag Enormes – für den Zusammenhalt in unserer Stadt, für die Gesundheit der Bremerinnen und Bremer, für den Nachwuchs. Es ist deshalb wichtig, dass wir sie dabei tatkräftig unterstützen. Das neue kommunale Förderprogramm gibt den Vereinen das Werkzeug in die Hand, ihre Anlagen zu modernisieren und zukunftsfest zu machen. Wir investieren in Sport und damit in Bremen."

Ein Programm für die Praxis

Auf Beschluss des Senats vom Dezember 2025 hat die Senatorin für Inneres und Sport das kommunale Förderprogramm entwickelt. Es unterstützt Sportvereine finanziell bei der Sanierung ihrer Anlagen und bei Klimaschutzmaßnahmen. Der Senat hat die Förderung heute (3. März 2026) beschlossen. Das Programm läuft zunächst für das Jahr 2026 und soll, wenn es sich bewährt, 2027 fortgeführt werden.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Projekte an vereinseigenen Gebäuden und Sportanlagen in Bremen – in zwei Bereichen: Sanierung und Bauinstandsetzung (z. B. Reparatur, Modernisierung, energetische Sanierung) sowie Klimaschutz (z. B. CO2-Reduzierung oder Resilienzstärkung gegenüber Extremwetter wie Starkregen oder Hitzeperioden). Beide Bereiche lassen sich in einem Projekt kombinieren.

Wie viel gibt es?

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der anerkannten Projektkosten. Förderfähig sind Projekte mit einem Gesamtvolumen zwischen 1.000 Euro und 250.000 Euro. Pro Verein können maximal 125.000 Euro beantragt werden.

Finanzsenator Björn Fecker: "Gute Finanzpolitik heißt auch: Mittel dort einzusetzen, wo sie echten Nutzen entfalten. Mit einer Million Euro schaffen wir Hebel – denn durch die Kofinanzierung der Vereine entsteht deutlich mehr Investitionskraft als wir allein aufbringen könnten. Das ist kluges Investieren in die Infrastruktur dieser Stadt."

Wer kann sich bewerben – und wie?

Antragsberechtigt sind alle Träger des Sports gemäß Paragraf 3 Sportförderungsgesetz, die in der Stadtgemeinde Bremen aktiv sind. Anträge können bis zum 31. Oktober 2026 schriftlich beim Sportamt Bremen gestellt werden. Das Antragsformular steht nach dem Inkrafttreten der Richtlinie auf www.sportamt.bremen.de zum Download bereit. Eine Antragsstellung ist voraussichtlich Ende März möglich.

Ansprechpartner für die Medien:
René Möller, Pressesprecher bei der Senatorin für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rene.moeller@inneres.bremen.de