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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senat beschließt Änderung der aktuellen Corona-Verordnung

22.02.2022

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen Sitzung (22. Februar 2022) Änderungen an der aktuellen Corona-Verordnung beschlossen. Damit werden die Beschlüsse der Konferenz der Länderchefinnen und -chefs mit dem Bundeskanzler vom vergangenen Mittwoch (16. Februar 2022) umgesetzt. Diese sehen Lockerungen der Corona-Maßnahmen in drei Schritten vor. Mit dem heutigen Beschluss werden die Maßnahmen im zweiten Schritt umgesetzt. Bevor die Änderungen am 4. März 2022 in Kraft treten können, muss zuvor die Bremische Bürgerschaft den Änderungen zustimmen.

Die Länderchefinnen und -chefs haben in ihrer gemeinsamen Konferenz mit dem Bundeskanzler in der vergangenen Woche einen Drei-Schritte-Stufenplan beschlossen, nach dem die aktuellen Corona-Maßnahmen in Deutschland schrittweise gelockert werden. Der erste Schritt, die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und die Abschaffung der 2G-Regel im Einzelhandel, wurden in Bremen bereits umgesetzt. Mit den heutigen Änderungen der Corona-Verordnung folgt der zweite Schritt. Die geänderten Regeln im Überblick:

  • Die 3G-Regel gilt künftig unabhängig von der Warnstufe unter anderem in der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, beim Sport, bei der Erbringung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen und beim Aufenthalt in Hotels
  • Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen. Es muss die 2GPlus-Regel angewendet werden, es gibt keine Kapazitätsbeschränkung.
  • Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen (Großveranstaltungen) dürfen in geschlossenen Räumen mit maximal 6.000 Personen und unter freiem Himmel mit maximal 25.000 Personen stattfinden. Dabei dürfen die Veranstaltungsstätten zu maximal 60 Prozent (in geschlossenen Räumen) beziehungsweise 75 Prozent (unter freiem Himmel) ausgelastet werden. Es muss die 2G-Regel angewendet werden.
  • Bei Anwendung der 3G-, 2G- oder 2GPlus-Regel entfällt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Abstandspflicht.

Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard zu den Lockerungen: "Die Pandemie kommt jetzt in eine Phase, in der wir die Maßnahmen, die uns in den letzten beiden Jahren vor Infektionen, schweren Verläufen und Todesfälle geschützt haben, wieder reduzieren können. In Bremen ist ein überwiegender Teil der Bevölkerung geimpft und dadurch gut vor einer schweren Erkrankung geschützt. Wir müssen nach diesem großen Lockerungsschritt aber trotzdem weiterhin die Situation in den Kliniken im Blick behalten. Nur wenn die Situation stabil bleibt, sind wir bereit für weitere Lockerungen."

Am Donnerstag (24. Februar 2022) befasst sich die Bremische Bürgerschaft mit den Änderungen der Verordnung. Diese können anschließend zum 4. März 2022 im Land Bremen in Kraft treten. Mit der neuen Corona-Verordnung, die die weiteren Änderungen ab dem 20. März umfasst, befasst sich der Senat in den kommenden Wochen.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de