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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Schutz verbessert, aber Gesamtstrategie fehlt noch: Landesfrauenbeauftragte zum Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe "Häusliche Beziehungsgewalt"

08.01.2019

"Bremen kann deutliche Verbesserungen vorweisen, wenn es um den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Beziehungsgewalt geht, aber es gibt unverändert Defizite, die wir angehen müssen", erklärt Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm anlässlich des Berichts der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe "Häusliche Beziehungsgewalt", den der Senat in seiner heutigen Sitzung (8. Januar 2019) zur Kenntnis genommen hat. "Wir müssen die vielen guten Ansätze und Konzepte in einem Landesaktionsplan bündeln und somit eine verlässliche, übergreifende Struktur schaffen, das ist eine wesentliche Empfehlung des Berichts", so die Landesfrauenbeauftragte weiter, "nur mit einer solchen Gesamtstrategie, die eine unabhängige Stelle koordinieren muss, können wir die verschiedenen Zuständigkeiten, Maßnahmen und Vorschläge so bündeln, dass Opfer häuslicher Gewalt schnell und passgenau die optimale Unterstützung in ihrer jeweiligen Situation bekommen."
Der Bericht der Arbeitsgruppe, der unter Federführung der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) entstanden ist, analysiert die Situation der vergangenen vier Jahre. Er beschreibt, wie das Hilfe- und Unterstützungssystem – dazu zählen Polizei, Gerichte, Frauenhäuser, Beratungseinrichtungen – weiterentwickelt wurde, und er legt den Fokus insbesondere auf Kinder und Jugendliche, die häusliche Gewalt (mit-)erleben. Um ihre Situation und ihre Bedarfe zu sehen und ihnen im bestehenden System mehr Gewicht zu geben, hat sich aus der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe ein Runder Tisch gebildet, der gemeinsam mit Fachleuten von Beratungseinrichtungen Empfehlungen erarbeitet hat. Weitere Zielgruppen, für die die Arbeitsgruppe offene Bedarfe nennt, sind Migrantinnen und Frauen mit Behinderung.
"Die Situation hat sich im Vergleich zu 2014 deutlich geändert – nicht nur in der konkreten, oft hochengagierten Arbeit vor Ort, auch politisch ist einiges auf dem Weg. Aktuell wird unser Hilfesystem im Rahmen eines Bundesmodellprojekts auf seine Wirksamkeit für Kinder und Jugendliche hin untersucht, die Finanzierung der Frauenhäuser soll unbürokratischer gestaltet werden und eine Interventionsstelle für von häuslicher Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche ist in Planung", erklärt Bettina Wilhelm. "Bei all dem hilft ein übergeordneter Anspruch: Die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, ist in Deutschland ist im vergangenen Februar in Kraft getreten. Diese Konvention gibt zahlreiche strukturelle Maßnahmen vor, um Frauen und ihre Kinder vor Gewalt zu schützen. Bundesländer müssen demnach eine Gesamtstrategie entwickeln und sie müssen verstärkt die Folgen von Gewalt auf Kinder und Jugendliche, auf geflüchtete Frauen und Frauen mit Behinderung in den Fokus nehmen. Die Arbeitsgruppe hat in ihrem Bericht explizit auf die Istanbul-Konvention Bezug genommen – und ich bin sicher, sie wird uns weiterhin den notwendigen Rückenwind geben, die noch ausstehenden Schritte nun anzugehen."

Ressortübergreifende Arbeitsgruppe Häusliche Beziehungsgewalt
Unter Federführung der ZGF erarbeitet eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe (AG) des Landes Bremen seit 2000 Maßnahmen, die den Schutz der betroffenen Frauen und Kinder verbessern und helfen sollen, Gewalt in nahen sozialen Beziehungen zu verhindern. Beteiligt sind die Ressorts Justiz, Inneres, Bildung und Soziales.

Der Bericht zum Download (pdf, 260.7 KB)

Ansprechpartnerin für die Medien:
Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau
Susanne Gieffers und Astrid Labbert
-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit-
Tel.: +49 421 361-6050
E-Mail: presse@frauen.bremen.de Internet: www.frauen.bremen.de